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digcr Wirtschafte», die aber als ein höheres Ganzes zusammen-gcfaßt werden können.
(») Dieser Ausdruck kömmt zuerst vor bei H ufeland, Neue Grundleg.der Staatsw. I. I-l. — Der von Riedels Natioiialökon.I, cz. 7 — loi)ausgestellte Begriff der Volkswirthschaft weicht darin ab, daß erI ) nur diejenigen wirthschaftlichen Privatthätigkciten aufnimmt,welche zugleich der Gesammtheit nützlich sind, und 2) dagegen auchdie mitwirkenden Regierungsthätigkeitcn »ntbegreift.
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Jeder Wirtschaft musi ein zn verwaltendes Vermögen ent-sprechen. Wie nun der Gegenstand der Privatwirthschaft das Ver-mögen einzelner Personen, so ist der Gegenstand der Volkswirth-scdaft das Volks- oder Nationalvermögen, d. h. derInbegriff aller im Vermögen der Staatsbürger befindlichen sach-lichen Güter («). Privat- und Volksvermögen sind daher nichteinander entgegengesetzt, sondern das zweite ist die Gesammtheitdes ersten innerhalb eines Staates. Dem Volksvermögen stehendiejenigen Güter gegenüber, welche dem Staate im Ganzen angc-hörcn, das Staatsvermögen.
(») Das Volksvcrmögcn ist nicht so zu denken, als bestünde cs blos aus
solchen Gütern, an deren Eigcnthum und Gebrauch alle Staalsbür- 2
ger Theil haben, wie etwa die re« gublicw der Römer.
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Wo die Volkswirthschaft einige Ausbildung erlangt hat, dastehen in ihr die Privatwirthschaftcn, aus denen sie zusammen-gesetzt ist, nicht vereinzelt nebeneinander, sondern verbinden sichzn einem ganzen System von T'hatigkeitc», welches man miteinem Organismus verglichen könnte (cc). Dieser Zusammen-hang der Volkswirthschaft ist auf folgende Weise zu erklären:
1) Der Antrieb, nach dem die Menschen in wirtbschaftlichcnAngelegenheiten zu Handel» pflegen, ist das Verlangen, dengrößten Vvrtheil durch Sachgüter mit der geringsten Be-schwerde und dem geringsten Aufwande von BermögenS-
theilen zu erlangen (/,). ,
2) Die Erfahrung lehrt bald, daß dieses Bestreben größerenErfolg erlangt, wenn die Menschen sich in die wirthschaft-