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Grundsätze der Volkswirthschaftslehre
Entstehung
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Wirkens, welches sich die Aneignung und Bezwingung der äuße-ren Natur zum Ziele setzt und mit den Fortschritten der Natur-kcnntniß immer größeren Erfolg erringt (rk). Der geordneteInbegriff aller diesen Gegenstand betreffenden Wahrheiten ist dieWirthschaftslehre, Oe konomie (e).

(a) Ursprünglich konnte der Mensch nur das zu seinem Vermögen zäh-len, worüber er die physische Gewalt besaß; im Staate aber, bei einerwohlgeordneten Rechtsordnung, genügt die rechtliche Gewalt ohneBesitz; aber nur die einer Person cigcnthümlich zustehende, nicht schondie übertragene Gewalt, z. B. eines Verwalters, begründet den Be-griff des Vermögens.

(L) In einem subjcctiven Sinne versteht man auch unter dem Ver-mögen die Gewalt über Sachgüter selbst, wenn z. B. dieselbe demBesitze persönlicher Güter, wie Schönheit, Bildung, oder der Ehreentgegengesetzt wird, vgl. 8- 49. Für den Begriff von Vermögenfehlt in den meisten Sprachen ein guter Ausdruck. Die Franzosenmüssen sich dazu des Wortes Rcichthum, ricluwüo, bedienen, wel-ches aber eigentlich ein großes Maaß von Vermögen bedeutet (sowiedas englische >vonltb).Äuch für Sachgut haben sie keine ganz passendeBezeichnung, wcßhalb sie uno riclwsse oder une vnleur sagen, eng-lisch coinmoüttx. Bei den Griechen finden sich schon sehr bestimmteNamen; Sachgut ist --rih,«, ein zum Leben dienliches Werkzeug(Aristoteles, Politik, I, 3), Vermögen

(c) Dieses Wort wird in verschiedenen Bedeutungen gebraucht. Außer deroben angegebenen engeren giebt es noch eine weitere mehr objectivc,nach welcher nicht blos alle Verrichtungen, sondern auch alle vorhan-denen Mittel, nämlich Vermögcnstheile u. Einrichtungen, z. B. Ge-bäude, Geräthschaften, welche dazu dienen, die Zwecke eines gewissenSubjccts mit Hülfe von Sachgütern zu erreichen, zur Wirthschaftdesselben gerechnet werden, wie man z. B. von der Wirthschaft unddem Oekonomcn und Verwalter einer Stiftung, eines Zuchthauses, ei-nes Vereins für wissenschaftliche oder künstlerische Zwecke u. dgl.spricht. Ein wesentlicherBestandtheil ist die Besorgung des Gebrauchsder Sachgüter für die in einer Familie beisammcnlebenden Menschen,die Ha uswirthschaft.—In einer dritten Bedeutung wendet manden Ausdruck Wirthschaft vorzugsweise auf die Gewinnung or-ganischer Naturcrzcugnissc an, Landwirthschaft,Forst-W. und mancheeinzelne Zweige beider, Felder-W., Koppel-W., Plcntcr-W. u. s. f.(ei) Die menschliche Thätigkeit wird auch noch aus einem anderen Grundegegen die Natur gerichtet, nämlich um ihren schädlichen Einflüssenauf unseren Körper zu widerstehen. Rau, Ueber die Kameralwiss.S. 16. (Heidclb. I82S).

(e) Nach dem Griechischen sollte man eigentlich die Wirthschaft Oekono-mie, die Wirthschaftslehre Oekonomik nennen.

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Betrachtet man den Zweck der Wirthschaft und die auf seine

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