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mir doch, daß eine nähere Ausführungder Lehre von den Lollegialrech-ten die Sache nicht nur nicht verwir-ren, sondern vielmehr treflich aufklärenund überhaupt über manche dunkle Ge-genden des katholischen Kirchenrechtesviel Licht verbreiten würde. Freuenwürde es mich, wenn ich irgend einemglüklichen Genie Anlaß geben könnte,dem Stoffe, welchen ich hier flüchtigberührt habe , tiefer nachzudenken,und davon eine vollständige Ab-handlung zu liefern.