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Ueber die wechselseitigen Verhältnisse der Philosophie und Theologie : nach kantischen Grundsätzen
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Eroberungssucht hinreisten läßt. — Nun solltealles Eigenthum von beiden Seiten strenge^bewiefen, oder durch Urtel und Recht geradezu» weggenommen werden. Natürlicherweise gabsauch bald Advokaten, die beiden Theilen fürRecht oder Unrecht dienten. Da ward nunmanches gewonnen, und manches verloren, bisdie Gränzen des Eigenthums von beiden in diegehörige Verwirrung gebracht waren. Nun saheman wohl den Fehler ein; aber zu helfen warbei der untern Instanz nicht mehr. Die Apella-tion ging an den höchsten Reichstag, und der« Prozeß fieng von vorn an. Da sich kein Theil»zum Vergleiche einlassen wollte, so konnte auchdie Sache nicht so geschwind ausgemacht werden:denn es war ein ewiger Reichstag. Man zankte.sich unterdessen fort, und wird sich auch nochso fort zanken, so lange man Beweise aufGegenbeweise haust, die zu neuen Unteni Buchungen immer neue Gelegenheit geben.

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! Die Vernunft kam endlich am meisten in dier Enge, da sie zweien Advokaten in die Hände siel,t deren einer ihr alles, der andere gerade nichts' > E 8 zu-