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in den Händen einer Versammlung von vier hundertStellvertretern des Volkes seyn. Diese sollten alle zweiJahre von den Grafschaften, Städten und Flecken nacheinem gleichem Verhältnis! mit der Anzahl der Wahl-männer, als das bisherige, gewählt werden. Alle Ein-geborenen und Eingebürgerten Englands, die kein Al-mosen, oder Dicnerlohn empfingen, sollten ein Stimm-recht zur Wahl haben. Kein Mitglied eines Staats-rathes, kein Officier besoldeter Truppen zu Hause oderim Felde, kein Cafsier oder Einnehmer öffentlicherGelder sollte, als solcher, fähig seyn, zum Stellver-treter gewählt zu werden. — Diesen Hauptpunctenwaren noch einige schickliche Einschränkungen der oberstenGewalt, einige Maßregeln der Vorsicht gegen die An-hänger des Königs, welche zu der ersten und zweitenStellvertretung mitzustimmen hatten, und endlich auchVorschläge zur Begründung religiöser Freiheit bcige-füget. Die Schrift führte den Titel: „Die Ueberein-kunft des Volkes," und war gleichen Inhalts mit einerandern Uebereinkunst, womit die Levellers schon ehedemhervorgetreten waren.
Aehnliche Vorstellungen und Bittschriften vermehr-ten sich nach der Hinrichtung des Königs. Allein dasParlament, von der Geschichte das lange genannt, ver-rieth nicht die mindeste Neigung, die gewaltige so langegespielte Rolle aufzugeben und aus einander zu gehen,ob dieses gleich nach den Vorschlägen der Armee amletzten April-Tage, 1649, geschehen sollte. Vielmehrfiel es mit dem ganzen Gewichte seines Ansehens überdiejenigen her, die es wagten, sein Verfahren zu miß-