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genommen/ und zuvörderst die Frage: Ob das Hausder Peers an der Gesetzgebung Theil haben sollte? mitvier und vierzig Stimmen gegen neun und zwanzigverneinet, hierauf aber einmüthig beschlossen, daß einsolcher Staatskörper als unnütz und gefährlich vernichtetwerden müsse. Diesem Beschlüsse trat unmittelbar derfolgende nach: „Belehrt durch die Erfahrung, erkläredas Haus, wie das Amt eines Königs über diese Na-tion, und die Ausübung desselben durch einen Einzel-nen, als unnütz, lästig und gefährlich für Freiheit,Sicherheit, und öffentliche Wohlfahrt der Nation, ab-geschafft werden müsse." Beide Beschlüsse wurden inbesondere Verordnungen gebracht. Die Gemeinen maß-ten sich sowohl die gesetzgebende, als vollziehende Staats-gewalt an; nannten sich von nun an, statt Haus derGemeinen, das Parlament der Republik England, underrichteten einen Staatsrath, welcher nach den ihmvon Zeit zu Zeit zu ertheilenden Vorschriften verfahrensollte. Dieser bestand aus neun und dreißig Personen;die ganze Versammlung der obersten Gewalthaber hin-gegen aus nicht mehr, als der geringen, oft verspotte-ten und bewitzelten Anzahl von neunzig.
Einige Anhänger der Königsparte,, besonders dreiAnführer derselben im letzten Bürgerkriege, der Herzogvon Hamilton, der Graf von Holland und derLord Cappel, wurden durch ein zweites hohes Blut-gericht für die Sicherheit der jungen Republik demTode geweihet. Die allzu werthlosen Häupter der bei-den Ersten fielen, von keiner Partei bedauert. DerLetzte, ehemals ein Verfechter der Freiheit, nachher