Druckschrift 
3 (1844) Vermischte Schriften : Bd. 2
Entstehung
Seite
389
Einzelbild herunterladen
 

389

1686 , sondern von eintausend sieben hundert undsechs und achtzig*)! Das Beispiel ist auch nicht etwamühsam ausgesucht; nein! es ist blind aufgegriffen»Bringe mir alle deine Bücher her, worin dir Juri-sten ohne Sprachkenntniß, ohne Geschmack, Anwei-sungen zu einer zierlichen juristischen Schreibart er-theilen, und ich verspreche dir, überall eine gleicheMenge des unverzeihlichsten Unraths auszusichten.

Noch liegt von ungefähr, da ich dieses schreibe,neben mir eine Abhandlung über den Ge-schäftsstyl und dessen Anweisung auf ho-hen Schulen, welche sogar in einer Deutschen Ge-sellschaft, mithin von einem Manne, der nichts Ge-ringeres, als den eleganten Juristen machen will,abgelesen worden, die gleichwohl aus jeder Seite mitSprach- und Stylfehlern angefüllt ist, ja sogar denärgsten Solöcismus an der Stirne trägt, indem esnicht dessen Anweisung, sondern Anweisung zudemselben heißen müßte. Noch liegt neben mir. . . Doch, ich will es lieber verschweigen, was allefür zierliche Anweiser, noch neben mir liegen, mitdenen ich nur noch härter verfahren müßte.

Niemand aber erlaube sich hierbei den Vorwurf,daß ich meine Rüge zu weit in's Kleine und Feinetreibe. Das ist zwar eine sehr gemeine, aber jederVollkommenheit höchst nachtheilige Ausflucht. Wiewollen wir es jemals zu einiger Vollkommenheit in

*) Anweisung zur vorsichtigen und förmlichen Abfassungrechtlicher Aufsätze. 3 Theile. Leipzig 1786.