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tur des Geschäftes von selbst verstehen, so wie auchden Gebrauch fremder Wörter, für welche wir gleich-lautende gewöhnliche Deutsche haben, zu vermeidengesucht, dabei aber sich kein Gewissen daraus gemacht,im zweifelhaften Fall lieber eine gewöhnliche Clauselzu viel beizubehalten, und sich einen lateinischen Aus-druck alsdann zu erlauben, wenn er das, was er sa-gen soll, deutlicher, als ein einheimisches Wort aus-drückte."
Ich habe einen so unbeträchtlichen Gegenstand, alsdas Formular zu einer Candidaten-Präsentation ist,um deßwillen so umständlich beurtheilt, weil allgemeineAnklagen gegen gewisse Gattungen von Menschen nichtshelfen, weil man diesen sehr scharf zu Leibe gehen, siebeim Aermel festhalten und ihnen alle ihre Sünden Stückfür Stück vorzählen muß, wenn sie nicht davon schlei-chen und thun sollen, als wäre nicht von ihnen, son-dern von Chinesen die Rede. Mir däucht, ich habeden Verfasser nach seinen eigenen anerkannten Ge-setzen gerichtet, und an diesem Beispiele zugleich gezeigt,wie die Juristen ein Gesetz zwar oft auswendig, jaselbst ganz richtig zu erklären, dennoch aber in factogar nicht anzuwenden wissen, wozu eine gewisse Ge-schmeidigkeit der Geistes-Organe erforderlich ist, die mannur durch Uebung außer ihrer Sphäre erhält.
Siche nun, juristisches Israel, das sind deine Gö-tzen! Das sind die schönen Muster, wonach du dichbilden sollst, und, wie es so häufig am Tage liegt,wirklich bildest, wenn du nicht bei Zeiten solchen Schu-len entläufst. Und es sind Muster, nicht etwa von