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unnöthigste Ueberfluß. Hiernächst aber ist in den letztenSätzen die verworfene Construction tadelhast. Nacheiner richtigen, auf Regeln der Logik sich gründen-den Construction sollte es wenigstens heißen: we-gen Eröffnung der Kanzel zur Probepredigt, sodannauch zu seiner Zeit wegen seiner Ordination und sonstallenthalben das weitere Nöthige verfügen zulassen. Die ganze Schlußstelle kann weit kürzer, den-noch aber vollständig und deutlich genug anderwärtseingeschaltet werden.
Der Mann, der das obige und ähnliche Formu-lare zur Nachahmung vorlegte, durfte gleichwohl inder Vorrede zu seinem Buche als Regel für derglei-chen Aufsätze feststcllen: „Daß man nicht zu sehr von
dem juristischen Styl abweiche und sich einer zu gro-ßen Modernität befleißige, die bei einem Formular-buch bei Vielen anstößig seyn würde: daß man aberhingegen auch zweitens den guten Geschmack in derheutigen Deutschen Schreibart nicht zu sehr verläugne,daß man den ältern Gerichtsstyl, die Einmischungfremder Wörter ohne Noth, überflüssige Weitläufig-keiten, und die übrigen Gebrechen des ältern Kan-zelley-Styls beibehalten, und nicht vielmehr sich einerreinen Schreibart ohne Zwang und Affectation beflei-ßigen sollte." Gegen das Ende der Vorrede scheinter zwar etwas davon wieder zurück zu nehmen, schließtaber doch: „Er habe der Kürze, Deutlichkeit undeiner reinen Schreibart sich zwar möglichst beflissen,— alle ganz unnöthigen Clauseln, Wiederholungen,Einmischung solcher Puncte, welche sich nach der Na-
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