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3 (1844) Vermischte Schriften : Bd. 2
Entstehung
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wegen seiner Ordination und sonst allenthalben ver-fügen zu lassen.

Ich legitimire mich als Besitzer des Ritterguts N.und also als Patron und Collator der hiesigen Kircheund Pfarre durch beiliegende beglaubte Abschrift dervon hoher Lehns-Curie erhaltenen Lehnsrccognition,und verharre im übrigen rc.

Ein Jurist, der weder seine Muttersprache vonLeuten, die sie verstehen, gelernet, noch seinen Ge-schmack durch Leute, welche die Regeln desselben wis-sen, oder sonst durch tadellose Muster gebildet hat,sieht nun ein solches Product mit der ruhigsten Gleich-gültigkeit an, und ahndet kaum von fern, daß darannoch etwas auszusetzen seyn möchte. Und dennoch . . .Doch wozu die Borrede? Wir wollen den AufsatzWunders halber einmal durchgehn.

Wozu erstlich das bei allen guten Schriftstellernlängst aus dem Gebrauche gekommene nachdem fürdie gangbare Conjunction da? Wozu die überflüssigen,mithin weitschweifigen Beisätze, die erfolgte, deszeitherigen? Besitzern ist gar ein Sprachschni-tzer, da der Dativ des Singulars hier kein n hat.Pfarrey ist entweder veraltet, oder Provinzialis-mus. In reinem guten Hochdeutsch sagt man Pfarre,oder Pfarramt. Zu erwähntem erledigtem, ist ein Mal schleppender Ueberfluß, und zweitensein doppelter Sprachfehler. Nur das erste Bestim-mungswort des Substantivs, erwähntem, wirdnach der bestimmten Declination der Adjective gebogen;diese aber hat im Dativ des Singulars ein m zum

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