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3 (1844) Vermischte Schriften : Bd. 2
Entstehung
Seite
382
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mancher Hinsicht, den Regeln des guten Geschmackesaber durchaus zuwider sind, ihm dennoch nicht füg-lich genommen werden können. Und wahrlich, wofernsich irgend ein unbesonnener Geschmacksaffe unterste-hen wollte, ihm diese zu nehmen, oder ihn deswegenzu hänseln, da würde ich, der Dichter, dem man daswohl nicht zutrauen sollte, der als Dichter tausendMeilen weit von dem Kanzelley - Style sein Wesentreibt, dennoch sehr willig mit Schwert und Speerfür den Kanzelley - Styl zu Felde ziehen. Aber beidem Allen weiß ich auch sehr gut, was für Gräueldes Ausdruckes unter diesem Vorwände der Unentbehr-lichkeit bcibehalten und in Schutz genommen werden.Woher kommt nun das? Woher kommt es, daßwenn in der Schreibart aller übrigen Gelehrten, dergute Geschmack fortrückt, derselbe allein in der juri-stischen Schreibart so ungeheuer weit zurückbleibt?Hauptsächlich davon, daß Juristen gemeiniglich blosvon Ihres Gleichen das Schreiben lernen.

Nun ist es aber ein höchst seltener, ja vielleichtganz unmöglicher Fall, daß ein vollkommener Lehrerder Rechte auch zugleich ein vollkommener philosophi-scher Lehrer des guten Geschmackes sey. Das Gebietder Rechtskunde ist schon für sich allein von so gro-ßem Umfange, und übersteigt die Kräfte eines einzel-nen Menschen so weit, daß Mehrere sich in seineProvinzen theilen müssen, wenn das Ganze vollkom-men beherrscht werden soll. Wie könnte man also vondem Rechtslehrer mit einiger Billigkeit begehren, daßer auch noch in einem andern Felde bewandert sey,