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Ueber die wechselseitigen Verhältnisse der Philosophie und Theologie : nach kantischen Grundsätzen
Entstehung
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Hieraus folgt »im, daß bloße allgemeineGesezmäßigkeit der Handlungen überhaupt, ohneirgend ein auf gewisse Handlungen bestimmtesGele; zum Grunde zu legen, das sey, was denWillen zur unbedingten Moralität bestimme,und bestimmen müsse, wenn der Begriff vonPflicht nicht ein leerer Traum seyn soll. Manmerke sich aber, daß hier von objektiv-prakti-schem Gesczze, nämlich von den Verhältnissendes Willens zu sich selbst, in Hinsicht auf seineBestimmung durch das Vernuiistvermögen, dieRede sey. Nur hierin liegt der kategorische Im-perativ, der nicht die Materie irgend einer Hand-lung, nicht die Wirkung in Folgen, sondern

blos

Neigung. Alle Achtung für eine Person isteigentlich nur Achtung für das Gescz z. D. derNechtschaffenhcit, der Arbeitsamkeit u. s. f..Wovon jene uns das Beispiel giebt. Weil wirErweiterung unserer Talente auch als Pflichtansehen, so stellen wir uns an einer Personvon Talenten auch gleichsam das Beispieleines Gesczzcs vor, ihr durch Uebungdarin ähnlich zu werden; und das macbt un-sere Achtung aus. Alles moralische sogcnantoInteresse besteht also lediglich in der Achtungfür das Gesez.

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