mögens und ihrer Wirkungen, in Thätigkeit ver-sezt wird. Herrschende Neigung zum Guten,sympathetisches Gefühl im Theilnehmen, Hangznm Wohlthun, pathologische Liebe u. d. g. sindgemeiniglich edle Gegenstände der gerechten Be-wunderung , Verehrung und Aufmunterung, be-sonders, wenn sie wirklich uneigennüzzig undpflichtmasig ausgeübt werden; allein dadurchgewinnt der durch Vernunft geleitete Wille nochimmer den obersten Grad seiner bestimmten Würdenicht ganz, und die Handlungen sind noch unterdem Werthe der eigentlichen unbedingten Morali-tät. Immer mischen sich hier noch bedingte ab-geleitete Beweggründe und Triebfedern des Tem-peraments, der Absichten, der Herzcnsstimmung,als Wirkungen des Willens, mit ein; der guteWille muß aber, in sich selbst thätig, die Caussa-lität seiner Handlungen werden, wenn diese densittlichen Gehalt erreichen sollen, er aber biszum unbedingten moralischen Werth sich auf-schwingen will. Folglich kann der gute Willenur durch sein formelles Princip ohne Mitwirkungirgend eines materiellen bestimmt, und zum höch-sten unbedingten Enten hingeleitet werden.
Dieses