gehöret, die das Gegentheil behauptet hätte-Daraus aber, meine Herren Gegner, folgt nochnicht, daß die Kirche so leicht, wie Sie ftchs vor,stellen, zu der Aufhebung dieses Gesetzes Hemd bie,then könnte.
So wie es nämlich in dem Staate Policey -Verordnungen von zweyerley Art giebt, deren dieeine auf wesentliche, folglich unveränderliche Maje-stäts-Rechte oder Bürger-Pflichten sich beziehet, dieandere nicht so, sondern nur auf bessere Ordnung,oder Sicherheit der Personen und des Eigenthums:eben so giebt es in der Kirche Disciplin- oderZuchtgesetze von zweyerley Art, deren die eine Glau-bens , oder Sittenlehren (clogmst» lläei vel rnoruin)berührt, die andere nicht, sondern nur etwa bessereOrdnung, Anstand, Schicklichkeit, Einförmigkeitri. dgl.
In Veränderung der Znchtgesetze der ersten Art mußdie Kirche äußerst behutsam ftyn, weil sonst leichtdir damit verbundenen Glaubens- oder SittenlchrcnSchaden leide» könnten.
Nur der berühmte Spanische Theologe, Franz Tur>-rian (st. als Zesuit in Rom, I. rzzg.) soll diesesGesetz als ein göttliches, im Erangcliv gegründetes,»erte-diget haben. S. Zaccaria Neue VerteidigmislKes kirchl, ßalib, I.Hauptst. K