Druckschrift 
Die erheblichsten Gründe für und gegen das katholisch-kirchliche Cälibatsgesetz : zu nochmaliger Prüfung dargelegt
Entstehung
Seite
139
Einzelbild herunterladen
 

tz XXIV. Kaum hatte ich dieses geschrieben,so kommt mir das großherzoglich Badische Regie-rungsblatt vom systen Skptemb- 1818. Nro. XX.zur Hand, in welchem auf der ersten Seite durchVerordnung des Hdchstpreislichen Ministeriums desInnern, gegeben zu Carlsruhe den »8. September,mit höchster Genehmigung Seiner Königs. Hoheit,„sowohl für Staatsdicner, als auch andere, in dieClasse der eigentliche» Staatsdiener nicht gehörigePersonen, die Frenhcit sich zu verheirathen alsobeschrankt wird, daß jene einen firm Gehalt vonwenigstens sechs hundert Gulden zu beziehen haben,diese aber nebst bürgerlicher Aufnahme an einemOrte, als Minimum mit dem Einbringen ihrer Ver-lobten in die Ehe, ein Vermögen von 8020 fl. be-sitze» sollen."

Sehet da wieder ein Calibatsgeboth! Und wärees auch möglich, mit den Gegnern des kirch-lichen Cälibates ein vernünftiges Wort zn spre-chen, so möchte ich sie fragen, was sie Uber dieBilligkeit des erst ern sagen. Würden sie mitHerrn Pfarrer H. antworten: „Die Regenten sindnicht berechtiget, das zu verbicthen, was die Naturlaut fordert." — „ Dieses Gesetz widerspricht desMenschen Natur, der eine Composition von Geistund Sinnlichkeit ist, und in dieser doppelten Eigen-schaft genommen werden muß." Seite 90, unten. —