Jesu (wie du sagst) zu heirathen; wann« nickt auchdie Kirche? "
Antw. Bedenket, meine Verehrten, folgendePuncte ; denn bedacht und wohl durchdacht müssen siewerden.
1. In eben dem Falle der Korinther sind Mil-lionen anderer Individuen bcyderley Geschlechtes inder bürgerlichen Gesellschaft, welche (wie oben ge-sagt worden), wenn sie auch ein äußeres Rechthätten, sich zu verhcirathen, kein inneres ( vorGott und der Vernunft) haben. Oder soll vielleichtdie alleinige Gefahr der Unencbaltsamkcit schon daSRecht begründen? Das wird kein denkender Man»sagen.
2. Dann sind wieder in eben jenem Falle Mil-lionen , die der Regent und die Obrigkeiten nichtheirathen lassen. Und daran tbim Regenten undObrigkeiten sehr wohl. Diesen guten Glauben sindwir ihnen schuldig, wenn wir auch die Gründe ihrerVerordnungen nicht einzuschen vermöchten. Wissen-schaftlich gebildete Menschen sehen sie ein.
Z. Jetzt verbindet auch die Kirche das Verbot!)zu heirathen mit den höher» Weihen. Und daranthut sie sehr wohl. Diesen guten Glauben sind wirihr schuldig, sind aber auch im Stande, die Gründeihrer Verordnung einzusehen; sie sollen in diesemWerke entwickelt werden.