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Glückes habhast werden, so bliebe es dochimmer ein schöner, großmürhiger, evangelischerEntschluß, seinen Freuden, die doch nur sinn-licher Art sind, zu entsagen, um in dem jung-fräulichen Stande Jesu Christo ähnlicher zuwerden, und das Himmelreich bey sich un-andern zu befördern.
IX. Die Vergehungen wider die Keusch-
heit, deren sich unberufene, oder ihrem Berufuntreu gewordene Geistliche schuldig machen,sind kein gültiger Grund zur allgemeinen Auf-hebung des CalibatSgeseheS, weil denselben z>ereüicacenr eum Laeeräotio eoneor-
ckiaiu auf eine andere Weise kann gesteuert werden.
X. Die finanzielle Beschaffenheit des ka^tholisch- kirchlichen BeneficiemWesenS, wie die-ses noch allenthalben bestehet, leidet die Aufhe-bung deö CälibatSgeseßeS schlechterdings nicht:und eine andere zweckmäßige Einrichtung dessel-ben scheint zur Zerr noch eine unauflöslicheAufgabe.