und uns Katholiken überhaupt, blinder Glaubezuzuschreibe» sey; und was das heiße, blindglaubt» Z XXXlV.
Ob das CalibatSgesetz eine bloße Disciplin-Sachesep. § XXXV.
Was endlich in Ansehung ganz unverbes-serlicher Geistlichen zu rachen wäre. § XXXVI.
und uns Katholiken überhaupt, blinder Glaubezuzuschreibe» sey; und was das heiße, blindglaubt» Z XXXlV.
Ob das CalibatSgesetz eine bloße Disciplin-Sachesep. § XXXV.
Was endlich in Ansehung ganz unverbes-serlicher Geistlichen zu rachen wäre. § XXXVI.