288
Jakob, Herzog von Monmouth, wegen des UebcrfallS bei derBrücke rc. und zu dieser lächerlichen Sentenz, fügte er noch dieDrohung: „Keine Macht auf Erden, weder Könige, Fürsten,Magistrate, noch Diener des Evangeliums könnten ohne förmlicheöffentliche Buße der Ercommunicirtcn den Bannfluch lösen."
Aus diesem allen zogen die Mitglieder des Geheimenrathsden Schluß, daß ihr Leben, sowie daS Ansehen der Regierung aufdem Spiel stehe, und man erkannte über die, deren man habhaftwerden konnte, den Tod. Nur der Herzog von Jork hielt dieseStrenge nicht für staatsklug, und ließ einigen der VerurteiltenGnade anbieten, wenn sie nur sagen wollten: „Gott segneden König;" allein sie verwarfen, obgleich sie schon den Strickum den Hals hatten, diesen Antrag, und wollten von ihren Ansich-ten nicht abgehen. Einigen aber gewährte er nicht die Möglichkeit,nach ihren Ansichten die Martyrkrone zu erwerben, sondern stecktesie ins Zuchthaus oder unter das im spanischen Solde stehendeschottische Regiment. Jakob benahm sich übrigens gegen dieSchotten so schonend und gerecht, daß sein Ansehen unter demVolke immer mehr stieg. Endlich kehrte der Herzog wieder nachEngland zurück, wo Viele seiner vorigen Feinde sich mit ihm auS-söhnten. Der Minister Shaftesbury merkte, wie sehr derHof an Ansehen gewann, und obgleich ersterer sich mit manchenunwürdigen Leuten in Verbindung setzte, um sein eigenes Ansehenzu heben, so sah er doch seine Hoffnungen immer mehr dahinschwinden und sich in der ehemaligen Gunst des Königs zurückge-setzt. Gepeinigt von Unruhe und Furcht verließ er endlich Eng-land, und starb drei Monate nachher an der Gicht. Dagegenänderten sich die Verhältnisse des Herzogs von Jork auf eineerfreuliche Weise. Nicht genug, daß er wieder nach Englandzurückkchrte, Karl konnte es setzt sogar wagen, so sehr hat sichseine absolute Macht gehoben, ihn wieder in den Geheimenratheinzuführen, und ihm Sitz und Stimme zu verleihen, währendauch die seit fünf Jahren eingesperrten katholischen Lords aus demTower in Freiheit gesetzt wurden. Mit ihnen genossen Noch meh-rere der Duldung und der dadurch erlangten Freiheit, ein Begna-digungsact, der auf Anrathen des Herzogs von Jork ausgeführt