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Schon lange vor Heinrich V. hatten die Päpste das Rechtauögeübt, kirchliche Stellen in England von Rom aus zn besetzen.Darüber entspannen sich Zwistigkeiten, und Gesetze verboten nach-her, solches den päpstlichen Provisoren zu überlassen, und derpäpstliche Hof gab darin allmälich nach. Dieß veranlaßte jedoch,was man nicht erwartet hatte, den Verfall der Wissenschaften undUniversitäten. Daher die letzteren dcßwegen Bittschriften einreich-ten (1399), in denen sie bemerkten: „so lange es den Päp-sten erlaubt gewesen sey, Pfründen zu verleihen,hätten sie jederzeit talentvollen und aus denUni-versitäten graduirten Männern den Vorzug gege-ben, wodurch die Studenten an geeifert und derenZahl vermehrt worden wäre. Seitdem aber dieGesetzeanders verfügt hätten, würd en die Univ er-sitäten durch diePatrone derPfründen vernachläs-siget, nnd die Schulen ständen beinahe leer." — Da-her baten die Gemeinen den König, jene nachtheiligen Gesetzegegen die Provisoren wieder aufzuheben. Dieß beweißt, wieschwierig es sey, Handlungen des päpstlichen Stuhles zu beurthei-len, und wie nachtheilig es sey, ihnen entgegen zu wirken, indemes besser gewesen wäre, diese Anstellungen der natürlichen Leitungder Kirche zu überlassen, die in ihrer Weisheit solchen Uebelstän-den bestmöglichst vorgebeugt hatte.
Heinrich VI.
1422 — 1461 .
§. 48.
Dieser Prinz war erst neun Jahre alt, als er den Thronbestieg. Der Herzog von Glocester bekam den Titel des Pro-tektor des Reiches und der Kirche von England undzwar nur in Abwesenheit des Herzogs von Bedford, als desältesten Agnaten. Dieser setzte den Krieg gegen Karl VII. vonFrankreich fort, der zu Chartres gekrönt wurde, da Rheims inden Händen der Engländer war. Bei Crevant wurde Karlvon den Letzter» geschlagen. Einen noch größeren Verlust erlitt