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dem verhaftet, weil er den Tod des vorigen Königs nicht glaubenund also, wie seine Gegner Vorgaben, den jetzigen Thronerbenabsetzen wolle. Er wurde des Hvchverraths angeklagt, wahr-scheinlich aber hatte er sich von Jsabellens geheimen Agenten indie Schlinge locken lassen, und hat diesem Gerüchte leichtgläubigGehör gegeben. Er wurde auf den Richtplatz geführt, und einVerbrecher aus dem Staatsgcfängniß, dem Begnadigung verspro-chen wurde, hieb ihm den Kopf ab, da sich kein anderer Menschzn diesem traurigen Geschäft hat finden wollen.
Der junge König sing aber in seinem achtzehnten Jahre an,seinen abhängigen Zustand zu fühlen, seine Seele fühlte Kummerüber sein und seiner Mutter Betragen. Er theilte seine Beäng-stigung dem Lord Montacule mit, und dieser ermahnte ihn, diekönigliche Gewalt selbst auszuüben. Als Mortimer bemerkte,daß man gegen ihn etwas unternehmen wolle, zeigte er die größteVorsicht. Als er sich aber neben dem Gemach der Königin mitseinen RathgeberN besprach, wurde die Thüre gesprengt, undzwei Ritter, welche Widerstand leisteten, wurden sogleich getödtet.Lord Montacule und selbst der Prinz suchten sich der PersonMortimers zu bemächtigen. Die Königin ries dem Prinzenzu: „Süßer Sohn, holder Sohn, schone meines lie-ben Mortimer's, er ist ja mein theuerster Freund,mein vielgeliebter Vetter!" — Allein ungeachtet ihrerThränen wurde er verhaftet, und das Parlament verurtheilte ihn,weil er ein Feind und Verräther des Königs und des Reiches sey,daß er gehängt werden sollte. Auf Fürbitte des Papstes wurdeder Königin die Schmach eines öffentlichen Processes erlassen;der neue König aber, der nun jetzt selbst die Zügel der Negierungergriff, beschränkte ihr Einkommen, und verwies sie auf ihr GutNe sing, wo sie noch sieben und zwanzig Jahre verlebte. Dochglaubte der Sohn ihr noch die Aufmerksamkeit schuldig zu seyn,ihr alle Jahre einen Besuch abstattcn zu müssen.
Nun ermahnte Papst Johannes XXII. den jungen König,der sich bei diesem Raths erholt hatte, nicht den Rathschlägcneiniger Individuen sich zu überlassen, sondern mit dem Parla-mente d. h. mit den Prälaten, Baronen und Gemeinen in schwie-