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1 (1843)
Entstehung
Seite
358
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ihren Ruhm und ihre Dienste vergessen habe. Calvin und Farel, welcheauf offener Kanzel die bürgerliche Obrigkeit beschimpft, dem Befehleder Volksvertreter dreimal den Gehorsam verweigert hatten, sind jetztheilige Diener des Evangeliums, deren Rückkehr allein noch die Ord-nung im Vaterlande hcrzustellen vermag.

So stellte sich der souveräne Rath bittend vor die Consistorien inBern, Basel, Zürch und Straßburg.

Der Bannbefehl wurde zurückgenommcn, Ami Perrin, ein vor-maliger Syndicus, wurde als Abgeordneter an den Senat von Straß-burg gesandt, um die Rückberufung Calvins nachzusuchen. Ami Per-rin hätte diese Sendung abweisen sollen, weil er sich bis dahin alseinen Feind der Verbannten und das Haupt der Partei der Libertinergezeigt hatte. Er war ein edler Patriot, welcher vor Bern Furchthatte, und dem es um die Unterjochung seines Landes bange war.

Er sah in der Rückkehr Calvins nur ein Mittel, den Drohungen einesanmassenden Cantons zu entrinnen. Der Geschichtschreiber muß ihmdiese Ergebenheit für sein Vaterland in Anschlag bringen. Ami Per-rin vergaß sogar die Beleidigung, welche die calvinische Partei neulichseiner Frau angethan hatte, da sie Vergnügungen zu sehr liebte, dieihr die puritanische Strenge zum Verbrechen angerechnet hatte. ')

Calvin widerstand noch. Beza erzählt uns, Bucer habe, umden Freund zu besiegen, zu einem Mittel die Zuflucht genommen, wel-ches immer wohl angewandt war. Um den Reformator zu schrecken,rief er den Namen Gottes und das Beispiel des Propheten Jonas an:dieß Mittel war nicht neu; er hatte es schon viermal angewendet, undzwar immer mit demselben Erfolge.

Der Senat wollte der Rückkehr des Predigers das Ansehen einesTriumphzuges geben. Man sandte einen Wappenherold an ihn, der .ihn auf der Reise begleiten sollte. Dieser Herold führte ein gesat-

1) Sie hatte an einem Sonntage getanzt,ilommos et lemmss et blies

gut ont clsnse sont mis on prison 1. nov. 1340. I>. .VI. V. q»i ont

cksnse ckimsncke ckernier »vee In tennne cl'.Vinv I'erin, In temnio du-ktil tilnrepiiot, et I bütesse flu Vlortier seront punis suivnnt los ordon-nnnees. 1.6 S. 4. tiuljuet iniprisonne pour ee epio Io iour ^u on tirnle pgpegs^ il dit n cortnins epi'ils pouvuient bien danser. 4'nit loscries ncooutumeos des dsnses, ebnnsons et aulres sous los poinesprecodentes. 18. duin 1341.

2) tlensuit tnnclem Lueerns illorum precibus esse nd teinpus eunoeden-dum, guofl tnmeu a Lnlvino, non »ist interposils grnvi ckivini judi-cil denuntistiono et proposito dünne exernplo, luit impetrstum.

3) 22. duillet 1341. §. 30. a nostre bernult cto ckevnl pour liuerir l>1. Lsl-vin pred. ezui est »present n Strasbourg. ^Vussi resolu d'envoxer