als Libertiner behandelt. Diese Unbild mußte sich schnell verbreiten,und es wurde Jeder mit ihr gcbrandmarkt, der mit Würfeln spielte,sein Licht nicht löschte, wenn die Feuerglocke geläutet wurde, zur Zeitdes Gottesdienstes trank, am Sonntage tanzte, die Acten der heiligenSynode tadelte, oder in seiner Wohnung ein Heiligenbild aufbewahrte.
Die Reformation von Genf wollte der Reformation Wittenbergsgleichen: waren sie ja doch auch von einem und demselben Hauchebelebt worden!
Der Rath würde wohl in Verlegenheit gekommen sein, wenn erhätte sein Glaubensbekenntnis; ablegen müssen. Er nährte in seinemSchooße Katholiken, Wiedertäufer, Lutheraner und insbesondere Indif-ferentsten, welche sich an kein Bckenntniß hielten und gleich bereit wa-ren, jenes von Augsburg anzunehmen, welches Melanchthon verfaßthatte, oder jenes von Zürch, das eine Eingebung Zwingli's war, oderjenes der helvetischen Kirche, welches als ein Ausfluß des heiligen Geistesgalt; lauter Glaubenslehren, die in mehreren Hauptpunkten unter sichuneinig waren. — Calvin hatte die Wichtigkeit der Einheit im Glau-ben und die Nothwendigkeit einer gemeinsamen Symbolik für alle Die-jenigen, welche den Katholicismus verstießen, eingcsehen. Er verfertigtedaher mit Beihilfe Farel's ein Formular, welches der Kirche von Genfvorgelegt werden sollte und im Jahre 1536 erschien, unter dem Titel:„Das Glaubensbekenntnis;, welches alle Bewohner Genfs, und dieihm unterthan sind, zu halten und zu bewahren schwören sollen."
Dieses Glaubensbekenntniß hatte das große Verdienst der Kürze,es bestand nur aus einundzwanzig Artikeln, welche man in wenigen Stun-den auswendig lernen konnte.
Der achtzehnte Artikel gab die Merkmale an, an welchen man dieKirche Christi erkennen sollte:
„Wir glauben, es sei das rechte Merkmal, an dem wir die KircheChristi erkennen, wenn sein Evangelium rein und treu bewahrt unddargestellt wird.
1) Das crstc BekcnntnißderSchwciz ist jenes vomJahre 1530, das zweite VomJahre 1532,das dritte von 1536, das vierte wurde auf eine gemeinsame Zustimmung der Schwei-zer und Genfer beschlossen, das fünfte, welches Bullinger im Jahre 1566 verfaßte,wurde durch die protestantischen Kirchen der Schweiz, Frankreichs, Englands, Schott-lands, Ungarns und Polens gutgeheißen. Man gibt als Motiv zu diesem Bekennt-nisse an „die Nothwendigkeit, die Lehre und Einrichtung unserer Kirchen auf einigeBlattseitcn zusammenzufaffen: „Itrnvi kae exsiositiono conamur oom-
plecti .... ckoctrinsm oeconomiumliu«; ecclesiaruin iwstrurum." _
Die Bekenntnisse von 1332 und 1536 umfassen fünf gedruckte Blattseiten,das von 1554, fünf bis sechs, das von Bullinger 1566 wenigstens sechzig. Inder Ucbersetzung, welche Bern davon herausgab, wurde die Vorrede BullingerSlistiger Weise weggelaffen. Do I» roligiou cku coeur, pur. N. I' »I>1>e ckeLsuckr^, p. 30. öeo.