Druckschrift 
1 (1843)
Entstehung
Seite
122
Einzelbild herunterladen
 

122

ihres Episcopats auf eine glückliche Weise für die Erhaltung der Pri-vilegien Genfs.

Es ist ein armer Mönch aus dem Dominicaner-Orden, über denLuther so arg spottete, Adbemar Fabri, welcher zuerst den Plan faßte,die Sitten, Privilegien, Gesetze, Verordnungen und Gebräuche derStadt in ein Werk zu sammeln, das er im Jahre 1387 veröffentlichte,eine gesetzkundliche Arbeit, deren volle Wichtigkeit James Fazy in sei-nem Werke über die Republik Genf darlcgt.

Alle die bischöflichen Gestalten, welche Fazy in seinem Buche ge-zeichnet bat, verdienen unsere Bewunderung; die schönste ist aber ohneFrage Amadeus Vlll., welcher sich, nachdem er sich den Helm, dieMitra und die Tiara aufgesetzt hatte, in das Kloster von Ripaillc be-gab, ohne daß er zuvor seinem Sohne Ludwig die Erlaubniß gegebenhatte, als Herzog von Savoyen nach Genf zu gehen, aus Achtungfür eine Urkunde, die er leicht hätte ausheben können, da er hierPapst und Bischof war.

In der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts angelangt, kann mannicht umhin, die Tugenden zu bewundern, durch welche die Bischöfevon Genf während ihres vieljährigcn Apostolats glänzten. Alle habensich weise, verträglich, aufgeklärt, und den Einrichtungen des Lan-des ergeben gezeigt. Wenn eine Freiheit bedroht ist, eilt ein Bischofherbei, sie zu vertheidigen: der Bischof ist vor Allem Bürger. Erfürchtet weder Könige noch Kaiser; er verkhcidigt sein Volk, und wenner stirbt, indem er seine Pflicht erfüllt, wie Allamand, so preist erGott, und haucht sein Leben freudig aus. Alle Gewalten vereinigensich in dem Bischof, er ist Edilc, Richter, weltlicher Fürst und Prie-ster. Edilc, er trägt Sorge für die Stadt, deren Schönheit die Frem-den bewundern; Richter, er übt Gerechtigkeit ohne Ansehen der Per-

1) Die Swrift Fabrik ist ein merkwürdiges Denkmal der peinlichen Gesetzgebungdieser Epoche. Jeder Bürger, welcher einen andern schlägt, ohne Blut zu »er-gieße», wird zu drei Sous verurthcilt; wenn Blut geflossen ist, zu KO Sous.Die Freiheiten sind in lateinischer Sprache geschrieben und verdienen in sprach-licher Hinsicht studirt zu werden: Picot hat einige Proben dieser römischen

Sprache der damaligen Juristen gegeben:

^rt. 15. bist unus czunrterunus elc eupr» ,16 cujus mensurnmmensuretur KIsckum <Ie blc, Blende. Heidekorn.) 17. Vencia tilueto-rum et vini.

Lkemicin, los ckcmises, Hemden, cleruiristgc, les ckenrees, Lebens-mittel, gusrneriae guklicne, les rues publiques, öffentliche Straßen,inugnerii, les meuniers, Müller, lunclerc suppum, lunckre ein suis,Unschlitt (Seife) gießen re. Mit Hilfe dieser lateinischen Urkunden wäre csmöglich, den Ursprung einer Menge von Ausdrücken nachzuwcisen, welche dasVolk in Lyon und Gens in seiner Sprache bewahrt hat.