„Von heut an ist im Kraukeuhausc noch eine Station von 6 Bettenfür Kinder eingerichtet. Diese werden darin vom 4. Jahre an ausgenommen,wenn ärztlich festgestellt ist, daß sie nicht an ansteckenden oder unheilbarenNebeln leiden. Der Verpflegungssatz beträgt täglich 5 Sgr.; kann aber beiDürftigkeit der Angehörigen auf 2'/r Sgr. herabgesetzt, und bei völligerMittellosigkeit ganz erlassen werden.
Schloß Stülpe, den 1. Oktober 1856.
A. von Rochow.
Die Gesammtkosten des Baues haben 9303 Thlr. 14 Sgr. 11 Pf.betragen. — In den drei Jahren ihres Bestehens hat die Anstalt den bestenFortgang gehabt, und es hat Zeiten gegeben, wo die 23 aufgestellten Bettennicht ausreichtcn, und hier und da noch ein solches eingeschoben werdenmußte.
Zu den Verpflegnngsbeiträgen hat die Kasse des Vereins zugcschossen:1855/56 991 Rthlr. 23 Sgr. 5 Pf.
1856/57 1305 „ 18 „ 9 „
1857/58 2200 „ 9 „ 5 „
2.
Das Krankenhaus in Nen-Rnppin verdankt seine Entstehung einerBewilligung der Ritterschaft und Landgemeinden des Nnppin'schen Kreisesvon 2000 Thalern zum Ban und Einrichtung, und 400 Thalern jährlich zurUnterhaltung. Hierzu gab die Brandenburgische Johanniter-Genossenschaft1000 Thaler, und versprach 500 Thaler jährlich unter folgenden Bedingungen:
1. Daß das Hans auf 20 Betten eingerichtet werde, und für Krankeans allen Theilen der Provinz und der Altmark bestimmt sei.
2. Daß es durch Diaconissen verwaltet werde.
3. Daß es sich Krankenhaus des Johanniter-Ordens nenne, und mit demKreuze desselben bezeichnet werde.
4. Daß wenigstens ein Ritter Mitglied des Kuratoriums sei, und demCommendator der Provinz die Controlle zustehe.