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Königliche Majestät solche Allergnädigst genehm halten werde, mit demWunsche, daß der ritterliche Orden unter der Gott gebe langen Negierungdes neuen Herrenmeistcrs einer glücklichen und gedeihlichen Zukunft entgegengehen möge, und versprachen die Herren Wahl-Commissaric», solche WahlSeiner Majestät dem König baldigst anzuzeigen, und Allerhöchstdero weitereBefehle einznholen.
Schließlich bat der Herr Comthnr Graf Henckel von Donnersmarckihn und die anderen Comthnre, wie auch den ganzen ritterlichen Orden, wiesolcher seit Jahrhunderten in Seiner Königlichen Majestät Landen unterAllerhöchstdero Vorfahren Kurfürsten von Brandenburg und Königen vonPreußen rühmlich bestanden habe, Seiner Majestät dem Könige zu ferneremSchutz und Gnaden nntcrthänigst zu empfehlen.
Hiermit wurde dieser Wahlact beschlossen, und darüber von dem wirk-lichen Geheimen Ober-Regiernngs-Nath von Raumer das vorstehende Pro-tokoll ausgenommen und laut vorgelescn, solches auch von den KöniglichenWahl-Commissarien
Seiner Erlaucht dem Herrn Grafen zu Stolberg-Wernigerode,
Seiner Excellenz dem Herrn Freiherr» von Mantenffel, undvon dem Comthnr Herrn Grafen Henckel von Donnersmarck, Excellenz,unterschrieben:
gez. Graf zu Stolberg.
gez. Freiherr von Mantenffel.
gez. Gras Henckel von Donnersmarck.
gez. von Raumer,
Wirklicher Geheimer Ober-Regiernngs-Nath,als Protokollführer.
Schon an demselben Tage erhielt die Wahl Seiner Königlichen Hoheitdes Prinzen Karl von Preußen znm Herrenmeister die landesherrliche Con-firmation Seiner Majestät des Königs durch folgenden Erlaß:
„Ans Ihre, des Ober-Kammerhcrrn Grafen zu Stolberg, mündlicheAnzeige vom heutigen Tage will Ich die auf Meines Herrn Bruders, desPrinzen Karl von Preußen, Königliche Hoheit, gefallene Wahl znm Heirenmeistcr des ritterlichen Johanniter-Ordens der erneuerten Ballei