Brandenburg hierdurch genehmigen, und sehe Ihrem weiteren Berichteentgegen.
Charlettenbnrg, den 14. März 1853.
Friedrich Wilhelm.
An den Ober-Kammerherrn und Minister des KöniglichenHauses, General-Lieutenant Grafen zu Stelberg, undden Minister-Präsidenten und Minister der auswärtigenAngelegenheiten Freiherrn von Mantenffel."
Am 17. Mai 1853 fand die Aufnahme Seiner Königlichen Hoheit inden Orden, sowie die Installation Höchstdesselben als Herrcnmcister statt,über welchen feierlichen Act nachstehend eine genaue Beschreibung des dabeibeobachteten Ceremoniells erfolgt. Dasselbe giebt zugleich ein genaues Bilddes Ritterschlages, wie derselbe alljährlich in der wiederanfgerichteten BalleiBrandenburg von dem Durchlauchtigsten Herrcnmcister vollzogen wird.
CeremonieLl
INN >7. Mai t853
im Mmglicheii Schlote jii Hackitteiüilirg MMenden Feier
des
Ritterlichen St. Johanniter-Ordens.
i.
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Ans Allergnädigsteit Befehl Seiner Majestät des Königswird Dienstags am 17. Mai 1853 im Königlichen Schlosse zn Char-lottenbnrg um 12 Uhr Mittags die Ausnahme Seiner KöniglichenHoheit des Prinzen Karl von Preußen in den Ritterlichen St. Io-Hanniter-Orden Höchstdesselben Installation und Investitur als Herren-meister, und der Ritterschlag einiger Ehrenritter und Candidaten zuRechtsrittern durch den Durchlauchtigsten Herrn Herrenmeister erfolgen.
K 1-
Seine Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen, die Allerhöchstverordneten Herren Wahl-Commissarien, der Oberst-Kämmerer und
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