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Geschichte des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem : mit besonderer Berücksichtigung der Ballei Brandenburg oder des Herrenmeisterthums Sonnenburg
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821
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höchstgedachte Seine Königliche Hoheit fallen würde, wegen Aufnahme Höchst-desselben in den ritterlichen Orden das Erforderliche veranlaßt werden solle.Wenn im klebrigen bei der heutigen Wahl die althergebrachte Observanz,wonach solche in Sonnenburg vorzunehmen und sonstige hergebrachte Erfor-dernisse nicht beobachtet werden könnten, so solle solches den Rechten, denFreiheiten und dem Herkommen des ritterlichen Ordens in keiner Weisepräjndizirlich und nachteilig sein.

Seine Excellcnz der Comthur Herr Graf Heuckel von Donnersmarckerklärte hierauf für sich und Namens der abwesenden Herren Comthure, daßdie Höchste Gnade Seiner Majestät des Königs, wonach dem huldreichsterueneten Orden ein neues Haupt und Herreumeistcr gegeben werden solle,von sämmtlichen Comthuren unterthänigst erkannt werde, und daß sie nachgenommener Kenntniß von der Bestallung der Wahlcommissarieu, auch ergan-gener Einladung, zu solcher Wahl sich schuldig erachteten, auch dabei diealthergebrachten Rechte Seiner Majestät des Königs als höchsten Patronsund Landesherru in Beziehung der Wahlcandidaten gebührlich wahrznnehmennicht unterlassen würden.

Hierauf übergaben die Königlichen Herren Wahl-Commissarien die ein-gegangenen schriftlichen Abstimmungen der abwesenden Herren Comthuredem Comthur Herrn Grafen Heuckel von Donnerömarck, welcher nach ge-nommener Einsicht derselben erklärte:

Daß die Wahl der sämmtlichen Comthure, sowohl der abwesenden,als auch, wie hiermit geschehe, seiner selbst, mithin einstimmig aufSeine Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Karl Alexan-der von Preußen, als künftigen Herreumeistcr und Haupt des ritter-lichen Johanniter-Ordens der Ballet Brandenburg, gefallen sei, undersuche er daher die Königlichen Herren Wahl-Commissarien, die Allergnä-digste Bestätigung Seiner Majestät des Königs zu dieser Wahl zu erbitten.

Zugleich reichte der Herr Comthur das Allerhöchste Commissorinm unddie schriftlichen Vota der abwesenden Herren Comthure zurück, um diesemProtokolle beigefügt zu werden.

Die Königlichen Wahl-Commissarien dankten dem Herrn Comthur fürdie vorgenommene hochcrfrenliche Wahl, da sie nicht zweifelten, daß Seine