66 Zeugniß für die göttl. Herrlichk. u. Wahrheit,
nehmen, schlägt sie selber vor; nimmt darauf die Cautionauf einen Termin von 4000 Jahren an; ordmirer die Er.lösung in allen Umständen aufs weiseste; und da sie vondem Bürgen geleistet worden, so nimmt sie solche mit voll.kommenster Befriedigung an, und will damit zufriedenseyn, daß sichs der arme Sünder zueigne, und für seineeigene Satisfaction hingebe, ja thue damit, als mit seinemallerhöchsten Eigenthum, das ihm mit höchstem Recht, inin der höchsten Kraft, und in dem allerweitestcn Umfang,Maaß und Reichthum zukommt. Hat sich hier nicht bey.des die ewige Gerechtigkeit und Erbarmung Gottes aufshöchste legirimiret? Und so ist der gantze Grund unsererSeligkeit beschaffen.
In der Ordnung derselben ist gleichfals alles überausvernünftig und weife. Die göttliche Gerechtigkeit willkurtz um keine zu Kindern Gottes angenommen wissen, diees nicht durch den Weg der Wiedergeburt und Erneuerungwerden wollen, fordert von einem jeden die Wiederauffich.tung des Ebenbildes Gottes, und will keinen in die Gemein,schaff mit Gott admittiren, der nicht gerecht und heilig wird.Die göttliche Gnade offerirt im Evangelio alle nöthigeKräfte zu solcher Restauration und zur willigen Haltungaller Gebote Gottes. Was kan man hierinnen antreffen,das der Vernunft unleidlich und zu wider wäre ?
Niemand kan mit Recht einwenden, daß diegöttliche Gerechtigkeit lieber das ganße menschliche Ge.schlecht aus purer Gnade hätte annehmen können, als denallerunschuldigsten für sie so sterben lassen; wie dis auch vormenschlichen Gerichten niemals zu geschehen pflegte. Dennunter Menschen kan einer für den andern nicht sterben, we.nigstenö kans der Richter mit Billigkeit nicht annehmen,weil er den Menschen nickt wieder vom Tode erwecken kan,der Mensch sich selber auch nicht: Aber hier hat sich einerverbürget, der freye Macht hatte, das Leben jn lassen oder