Druckschrift 
Johann Jacob Schmidts, Predigers zu Peest und Palow, Biblischer Geographus oder vollständige Beschreibung aller in der H. Schrift benanten Länder und Städte, oder zur Geographie gehörigen Oerter und Sachen : Mit Mathematischen, Philologischen, Physicalischen, Moralischen, Politischen, Historischen und Theologisch-Mystischen Anmerckungen durchgehends versehen, wie auch mit der neuesten Geographie verglichen, und mit 15. accurat und sauber gestochenen Land-Charten erläutert
Entstehung
Seite
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gegen einige dunkele Zweifel. s?

An Rechte und Lrgruw nach göttlichem Sinn entweder leh-ren oder in der That und Gerichte zeigen werde. Es istbey ihm ganh ausgemacht, daß er sein Wesen und Leben,ja alles andre nicht von ihm selber habe, auch nicht selbererhalten könne, sondern Stück vor Stück aufgeben müsse,so bald als es ihm nur abgefordert wird. Demnach könneer unmöglich lciuveram oder independent seyn, sondern müssevon einem höchsten Wesen depenhiren, und alles von ihmzu Lehn tragen. Er bescheidet sich des gerne, daß wofernihm nun dis höchste Wesen seine Befehle schriftlich kund ge-than, so müsse er bey den dafür angegebenen Schriften umihres so hohen Urhebers willen, die allerersinnlichste Ehrer-bietung und Vorsichtigkeit gebrauchen; und einen weit hö-heren uüd heiligeren Respect beweisen, als er keinen Landes-Fürstl. Edicten und Patenten jemals zu leisten verpflichtetseyn kan. Wenn er nun in seiner Stadt vernommen hät-te, der Landesfürst habe etwas bey Lebens-Strafe verboten,er hat aber den Befehl selbst noch nicht gelesen, wäre auchdurchs erblickte Siegel noch nicht überzeugt worden, es seywahrhaftig ein Landes-Obrigkeitlicher Befehl, und nicht et-was fälschlich vorgegebenes; Wird er denn nicht so klugseyn, daß er daö Verbotene auf allen Fall lieber unterlasse,als ßch in eine Lebens - Gefahr stürtze? Wird er denn erstwarten, bis er von der Wirklichkeit und Gewißheit diesesBefehls erst philosophisch überführet wird? oder wird erwarten, bis ihms der Landes-Fürst selber inö Haus schickt?Wären diß nicht tolle und unerträglich stolhe Forderungen?lind so er nun bey einem so unsinnigen Eigensinn bliebe, undverwirckte sein Leben, würde auch drüber zur Strafe gezo-gn : würde er denn mit seiner Erception, man begehe mitihm ketiticmMn principii , er habe ja noch nicht zugegeben,daß es für gewiß ein Lands-Fürstlicher Befehl sey, auch nurvor dem allereinfältigsten Pöbel auskommen, geschweige vordem Gericht? So nun dis höchst absurd seyn würde: wasmuß denn nun dis erst für ein seltsamer Verstand seyn, derl>ch unterstehet, in einer nnbenennlich höheren Sache (der

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