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' 786 Von Italien.
die Stadt Rom erbauet worden, und aus solcher das welt-berühmte Römische Volck erwachsen, welches ein König,reich und Volck nach dem andern unter das Joch gebracht,und sich nach und nach von ganß Italien und den umliegendenJnsulen Meister gemacht hat; so ist die Regierung zu Romvon Erbauung dieser Stadt an, acht mal verändert worden,welches in der Offenbarung Johannis 0.17, 9. n. durch achtKönige angedeutet worden, als dadurch nicht acht Personen,sondern so viel Arten der veränderten Regierung zu Rom, zuverstehen, nemlich i) der Röntge, 2) der Bürgermei-ster, z) der !)i<ck«tor»ni, 4) der lribuuorulu^Iebis oderZunftmeister, 5) der vecemviroruin oder Zehen-Männer,6) der Heidnischen Rayser, 7) der Christlichen Ray-ser, 8) der päbste. Von welchen die fünf ersten zur Zeitdes H.Johanniö schon vorbey waren, die sechste aber, alsdie Regierung der Heydnischen Kayser, damals noch war,2 Thess. 2,7. nach welcher die siebende Regierungs-Art, nem-lich der Christlichen Kayser nicht lange in der ChristlichenWabrheit'geblieben, sondern bald Antichristisch geworden ist,als welche Antichristische Regierung der Päbste, auf die sie.bende Regierungs. Art zu Rom gefolget ist, Apoc. 17,
1O. II.
Erstlich hat Rom unter sieben Röntgen gestanden, wel-che zusammen eine Zeit von 244. Jahren regieret haben, de.ren Gebiet aber kaum aus vier Meilen um die Stadt Romsich erstreckt hat.
Nach Aufhebung des Königlichen Regiments, sind jährlichzwey Bürgermeister oder Loliiuics erwehlet worden, de.nen man noch gewisse andere Personen, dergleichen die krL-tore«, (^N2offore8, Alciilen, Lentores öcc. gewesen , zuge«geben, das ganhe Volck aber in drey Stände, als denRath, die Ritterschaft und den gemeinen Pöbel, oder Or-ckineni 8 enatorium, Illgueürein und kiebcjum eingetheilethat. Es ist aber diese Verfassung zu verschiedenen malentheils verändert, theils gewisser Massen eingeschräncket wor.
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