vor der Sündfluth. 45
^ wie man seine Gedancken durch Schriften dem Gesicht vor-legen, oder doch dlirch gewisse Or-i- cicKLi es dem Gedächtnißzustatten kommen soll. Diese Buchstaben soll darnach derPat^arch Seth und andere nach ihm immer besser excolirethaben, und der Sech noch darzu die Astronomie erfunden,und seine Wissenschaft davon auf 2. Gedächtniß-Seulen, de-hch» ren eine von Thon, und die andere von Erß gewesen, derWk„, Nachwelt zu gute aufgeschrieben haben- v) Die Schrift'dich meldet davon nichts, sondern daß unter den Söhnen Adams,nach dieses Anweisung, der Habel auf die Vieh-Zucht undM der Cain auf den Acker - Bau sich geleget, und damit den
W Stand der Land-Wirthschaft recht geadelt haben, Gen. 4,2.
in« Aus der Familie des Cains hat Jabal, des gottlosen La-
W, mechs Sohn, auö Geih angetrieben, um desto mehr Vieh
LL ry halten und aufziehen zu können, die Weise eingeführt, daß
Mz man die Hütten und Zelten der bisher beständigen Wohnung
abbrechen, und damit von einem Ort zum andern, wo gute> D Weide vorhanden, fortrücken können. Dieses Iabals
latin! Bruder, der Jubal, ist der Music-Erfinder gewesen, wel-
rHchg che er aber zu dem üppigen und wollüstigen Leben der Caink-
z, ^ ten misbraucht hat: Dieser beyden Halb - Bruder, der
ch/tz Thubalkam ward der erste Schmidt, und hat die Ertz-
leschm und Eisen- 7 lrbeit, nach dem bisherigen wenigen Gebrauch
^a» >m gemeinen Leben, zu mehrer Vollkommenheit gebracht,
fory auch wohl die ersten KriegS-Waffen erfunden, mithin den^ Tyrannen aus der Familie Cains desto mehr Gelegenheit ge-S^en haben, andere durch deren Beyhülfe zu unterdrücken:Endlich melden die Rabbinen von dieses ThubalkainSM Schwester, der LTaema, von der Annehmlichkeit also ge-i ^ nannt, daß sie das Spinnen und Weben, oder Nehen undWircken zuerst aufgebracht haben soll, aber aus Leichtsinnig,keit und zur Kleider-Pracht, um die jungen Gesellen destoM mehr zu verleiten, Gen. 4, 20. 2l. 22. Wie weit man esB» auch dazumahl in der Bau-Kunst gebracht hat, mag aus dem
Äi- Exempel
x) Jolexk. Lvtig. /uä. L.. i. c. 4.