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Johann Jacob Schmidts, Predigers zu Peest und Palow, Biblischer Geographus oder vollständige Beschreibung aller in der H. Schrift benanten Länder und Städte, oder zur Geographie gehörigen Oerter und Sachen : Mit Mathematischen, Philologischen, Physicalischen, Moralischen, Politischen, Historischen und Theologisch-Mystischen Anmerckungen durchgehends versehen, wie auch mit der neuesten Geographie verglichen, und mit 15. accurat und sauber gestochenen Land-Charten erläutert
Entstehung
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46 Von der Beschaffenheit des Erd-Bodens

Exempel Cains, der die erste Stadt gebauet, r) Gen. 4,17.und aus des Noah nach der Schiffs-Bau-Kunst verfertigtemKasten abgenommen werden. 0)

§. 8. Die Sprache, welche den Menschen vor derSündfluth alle mit einander gemein gewesen, ist keine an,dere, als die Hebräische, als welche auch bis auf die Zeitder Sprachen-Verwirrung noch lange nach der Sündfluthvon allen Menschen geredet worden, Gen. n,i. und nach-gehends in dem Hause und Geschlechte Hebers , welches andem Thurn-Bau Babels keinen Theil genommen , ausbe.halten, auch von ihm die Hebräische benennet worden, c. 10,ri. 24. Diese Sprache, ohne welche keine ältere ist, i>)rühret unmittelbar von Gott her, und heist daher billig dieparadiesische Sprache, welche Gott der Herr selbst mitden Menschen im Paradiese, und diese unter sich geredet ha,ben: In dieser hat Adam allen Thieren ihre rechte Namengegeben: In dieser hat Gott die Tafeln des Gesetzes mit sei-nen Finger selbst beschrieben, Exod. zi, 18. in dieser sind dieSchriften Altes Testaments uns anvertrauet: In dieserwird Gott auch in dem ewigen Leben, da alles vollkommenseyn wird, von allen Leuten und Zungen ewig gelobet wer-den. c) Billig erkennet man hier die sonderbare ProvidentzGottes, daß er diese heilige Sprache, als ein rechtesHaupt-Stüch der Antiquität, bis auf unsere Zeiten noch un-verletzt und unverändert erhalten hat, wer wolle daher nichtdesto höher von derselben halten, und sich ihrer vor allen an-dern um so vielmehr befleißigen?

§. 9. Sonst war unter den Einwohnern des Erdbo-dens vor der Sündfluth keine andere politische VerfaßsunI, als der so genannte 8 ? /r ? v 8 oecowomicve,indem anfänglich jede Familie für sich gelebet, und ein jederHaus - Vater Herr und Regent über sein Weib, Kind und

Gesind

r) Siehe meinen Bibl. riz.

s) rbis. z>. r8o.

b> Blbl- p. 619.

c) Viö. 0. Lang. Mos. Licht und Recht, x>. 127. kg.