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Der Guelfenorden des Königreiches Hannover : nach seiner Verfassung und Geschichte dargestellt ; nebst einem biographischen Verzeichnisse der einheimischen und auswärtigen Mitglieder dieses Ordens
Entstehung
Seite
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Heraldische Erläuterungen.

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Amt Brunstein ein Pferd mit dem Gothisch geformten Buchstaben 6 als Wapcn führt.Die beiden Linien von Göttingen und Grubenhagcn veräußerten im I. 1359 den Zehntenmit dem Gerichte auf dem Rammelsberge wiederkäuflich an Goslar. Bei dieser Ge-legenheit scheint man es für nöthig gehalten zu haben, das Pferd, als Sinnbild desHarzes, in das Handsiegel aufzunehmen, um dadurch das vvrbehaltcne Eigcnthums-rccht auf den Rammelsberg zu beurkunden, und sich die Wiedereinlösung zu sichern.So erklärt es sich, wie ein lediges Pferd, ohne geharnischten, gewaffnctcn Reuter,in das Braunschweig-Lüneburgische Wapcn gekommen, und wie gerade die Herzögevon Grubenhagcn und Göttingen zuerst das Pferd in ihren Siegeln führen. Sie

thaten es zu einer Zeit, wo es Jedem frei stand, sich nach Belieben ein Handsicgel

zu wählen, und sie hatten dabei den vorerwähnten, triftigen Grund. Nun schloß dieBraunschweigische Linie im I. 1Z70 mit der Göttingischen eine Erbvcrbrüderung undbekam dadurch ein näheres Recht an deren Antheil am Harze. Daher sing dannauch diese an, sich in ihren Siegeln des Pferdes zu bedienen, wie oben von dem HerzogMagnus mit der Kette angeführt ist. Die Herzöge von Lüneburg wählten es damahlsnicht, weil sie nicht besonders bei der Ursache, welche diesen Gebrauch veranlaßte,interefsirt waren. Man sieht, wie sich nun alle vorbemerkte Erscheinungen bei derersten Einführung des Sinnbildes des Pferdes auf eine sehr natürliche Art erklären,

und eben dies bestätigt die vorgetragene Ursache der Einführung dieses Sinnbildes.