Bank
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siel 1812 an den Staat. 2) Am ster d am. Zur Gründung des dortigen Wai-senhauses liehen von 1528 — 60 die dortigen Kaufleute Geld, welches das Wai-senhaus höher nutzte. Der Überfluß der dem Waisenhausc anvertrauten Capitaliengab Gelegenheit zur Errichtung der Bank 1609. Da der Staat sie immer benutzteund bis 1787 reichen Credit hatte, so blühte sie gerade so lange, als die niederlän-dischen Staatsschulden einen hohen Cnrs bei niedrigen Zinsen behaupteten. Vom1.1802 bis zu derAmalgamation der Niederlande mit Frankreich blühte der Bank-credit abermals, weil das durch Eingriffe des Staats entstandene Deficit gedecktwurde. Von 1810 —13 schwankte das Bankagio sehr unter Napoleons Scep-ter, weil weder Hamburg noch Amsterdam ihre alte Bankeinrichtung zu einemFilial der pariser Bank umformen lassen wollten. Der Credit der jetzigen nieder-ländischen Bank steht hoch, weil der Staat diese Einrichtung bisher mit Mäßigungbenutzte. Sie läßt seit diesem I. die Wechselkurse in Curantgeld und nicht mehrin Bankwährung anzeigen. 3) Berli n. Die känigl. Verordnung, ck. ,1. Wienden 3. April 1815, wegen Verkehrs der Bank, setzte das Verhältniß zwischen die-ser Hauptbank und ihren Filialen in Breslau, Köln, Münster, Königsberg,Elbing, Frankfurt a. d. O., Magdeburg, Memel, Stettin, Wesel, fest. Die ber-liner Hauptbank ist ein vom Staatsministerium ganz unabhängiges Institut. EinChef und das königl. Curatorium leiten solches bloß aufsichtsweise, das eigentlicheGeschäft betreibt aber das Bankdircctorium mit dem untergeordneten Personal.Die ältern Hauptbankobligationen sind eine Staatsschuld geworden, und da sienoch nicht zu jeder Stunde mit den Zinse» haben wieder eingelöst werden können, soschwankt ihr Werth zwischen 80 und 90 Proc. 4) Die jetzige dänische National-bank wurde in Kopenhagen am 1. Aug. 1818 errichtet. Sobald die Reichs-bankzettel bis auf20Mi!l. sich vermindert haben, soll diese Papiermünze das einzigegesetzmäßige Numerair sein. Das Privilegium lautet auf 90 I. Sie ist noch zujung, um beurtheilen zu können, wie sie ferner dem Interesse des Publicums ge-mäß verwaltet werden wird; hält sie indeß ihre Versprechungen bei der Fundation,so wird sie nützlich sein und dient jetzt dem Publicum allerdings recht sehr. 5) Überdie von Ludwig XVIII. im April 1818 bestätigte Franz. Bank, s. d. 6) Ham-burg hat eine Giro - und Leihbank errichtet 1619. Sie leiht bloß aus Gold, Sil-ber und Kupfer im Faustpfand gegen niedrige Zinsen, nimmt die Mark Silber feinzu 27 Mk. 4 Schilt, an und gibt sie zu 27 Mk. 6 Schilt, bei baarer Rückzahlungaus. Es war ein Bruch der natürlichen Staatsobliegenheit Frankreichs, Das, wasder Staat unter Napoleon zum Staatsbehuf 1813 u. 1814, durch den Civil- undMilitairgouverneur Davoust, aus der Bank und andern; Eigenthum dex Kauf-mannschaft und der Hauseigcnthümer in Hamburg requirirt hatte, unter der königl.folgenden Regierung bloß mit ^ Mill. Fr. Renten zu erstatten, da doch der ersteStaatsbeamte des Reichs in einer berennten Stadt sich des fremden Eigenthumszur Sustentation seiner Militairmacht bemächtigen zu dürfen glaubte, und die Re-quisitionen nach seiner Anweisung zum Besten des franz. Staats verwandt wordenwaren. Im alten Frankreich hat die bourbonische Regierung alle Napoleonische Re-quisitionen richtig bezahlt. Nach hergestellter Freiheit 1815 hat die Bank und ihrCredit sich schnell wiederhergestellt. Das Maximum ihres Baarbesitzes war 47Mill. Mk. Banco, welches ungefähr einen Begriff von der Größe des Handels undWcchselvcrkehrs Hamburgs gibt. 7) Londner Bank (s. d.). Es ist eine merk-würdige Erscheinung in der Handelswelt, daß, indeß alle Gläubiger der anderneuropäischen Banken mehr und weniger im Druck der Zeiten durch die Hand dereignen Regierung oder fremde Gewalt litten, die britische Bank nicht allein dieempfangenen Valuta, sondern sogar in einer jetzt um -s bessern Valuta, d. h. inGolde, ihre Schuld abträgt, als worin sie ihre Deposita empfing. Gleicher Zwangtraf alle andre englische Privatbanken und Schuldner in der Landcsmünze über-