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senschaften, an welche das Gesuch der Versammlung unfehlbar werde überwie-sen werden, falls ein solches hier beschlossen würde. Die Geschäftsführer hättendann unstreitig die Pflicht, das Gesuch einzureichen und zu unterstützen. Da sieaber beide zugleich Mitglieder der Akademie wären, so dürfte diese es ihnen nach-mals mit Recht zum Vorwurf machen, wenn sie nicht gleich hier nach ihrer ge-nauen Kenntnifs, der Wahrheit gemäfs erklärten, dafs die Akademie für den Augen-blick ihre sämtlichen Mittel zur Förderung mehrerer ähnlichen gleichzeitigen Un-ternehmungen , wie des Corpus Inscriptionum graecarum, der neuen vollständigenAusgabe des Aristoteles, der Anschaffung indischer und andrer seltner Typen u. s. w.zusammenzuhallen genöthigt sei. So sehr sie auch überzeugt wären, dafs die Akade-mie bereit sein werde, das Unternehmen durch Eröffnung von Verbindungen, durchFürwort und Empfehlung zu befördern, so wenig könnten sie doch Hoffnung dazumachen, dafs eine Geldbewilligung von dieser Seite in der erforderlichen Schnelligkeiterfolgen werde, sie dürften also die Versammlung darin nicht täuschen, und müfslenanheimgebeu, andre Wege zur Erreichung des beahsichteten Zweckes zu wählen.
Herr Hofralh Oken bemerkte nun berichtigend, es handle sich hauptsäch-lich um die Kosten für die Vergleichung des Codex Vossianus in Oxford. Eswerde eine Person von den nÖlhigen Kenntnissen nach England zu senden sein,um diese Vergleichung vorzunehmen, und möchte der Kostenbetrag dafür etwa auf400 Thaler anzuschlagen sein. Er trage darauf an, dafs die Mitglieder der diesjäh-rigen Versammlung freiwillige Beiträge von mindestens Einem Thaler zu diesemZweck an die Geschäftsführer ablieferten, was bei der bedeutenden Zahl derselbenschon eine annähernde Summe zu bringen verspreche.
Da sich für diesen Vorschlag eine grofse Mehrzahl der Anwesenden erhob,so wurden von selbigem Tage an die Beiträge eingesammelt; zugleich aber liefsenvier Ungenannte (angesehene und begüterte Einwohner Berlins, die an der Wirk-samkeit der Versammlung während dieser ganzen Zeit lebhafte Freude bezeigt hat-ten), durch zwei Mitglieder, die Herren Kunowski und Ritter, der Gesellschaftschriftlich bekannt machen, dafs sie, was an den erforderlichen 400 Thalern etwafehlen möchte, aus ihren Mitteln beizusteuern bereit wären (*).
(*) Auf diese Weise waren die Geschäftsführer in den Stand gesetzt, nach näherer Berathungmit den Herren Böttiger, Oken u. A. sogleich für die Sache zu wirken. Auf ihren Antragbesclilofs die Akademie, ihre Verbindungen in England zu Gunsten der Unternehmung geltend zumachen, und beauftragte, nachdem schon ein Briefwechsel deshalb eingeleitet war, zu Anfang desMärz 1829 eins ihrer Mitglieder, das in anderweitigen litterarischen Angelegenheiten nach Englandreiste, und sich darüber vorher noch selbst mit Herrn Professor Böttiger berielli, nemlich HerrnProfessor Wilken, mit den weiter nöthigen Einleitungen, um die gewünschte Vergleichung desOxforder Codex zu bewirken.