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Schweden und Norwegen, seit 1814
endlich seinen Bericht über den Zustand der Schulen und der Universilälcn ins-besondere erstatten möge. Unterdessen geschah Manches zur Erweiterung dcööffentlichen Unterrichts. So ward zum Thcil aus Kosten des Königs 182t die ersteVeterinairschule angelegt. Die Zahl der Schulen des wechselseitigen Unterrichtsflieg bis auf 70. In Fahlun entstand 1822 eine Lehranstalt für praktische Bcrg-wcrkswissenschaft. Der König beförderte vorzüglich das Studium der alten nordi-schen Geschichte, der Gesetzgebung und der Statistik Schwedens. Auch liest erdurch den berühmten schwedischen Bildhauer Bystcöm große Werke in Marmorausführcn. — Daß neben Leichtsinn und Überbildung mystischer Stumpfsinn sehroft um sich greifen kann, sieht man auch in Schweden. So erhob sich 1821 inNord- und Westerbottcn eine fanatische Sekte, Nculeser genannt, welche ohneGeistliche und zuchtlos lebend, die Bibel aberwitzig und sittengcfährlich deuteten.Dagegen traf die Regierung zweckmäßige Anstalten zum bessern religiösen Unter-richt des Volks, indem sie sachverständigen Geistlichen dahin gehörende Ausarbei-tungen, z. B. von neuen Pcrikopen, auflrug, und jeden sachkundigen Mann aus-fodcrte, Gutachten und Vorschläge zu geben. So wenig faßten König und Mini-ster in Hinsicht der kirchlichen Volkserzichung einseitige Beschlüsse. Allem religiö-sen, poetischen und politischen Mpsticismus überhaupt arbeiteten Männer wie Teg-nör, Atterbom, Ling und der gothische Bund entgegen, indem sie im Leben wiein der Schule auf nordische Kraft und nordische Klarheit drangen. Doch ergriff dieSchwärmerei auch diese Idee, und mehre selbst wohlhabende Familien gründeten1824 zwischen der Grenze von Norwegen und dem Wenersec eine urschwedischeoder Manhcmrolonie, deren Mitglieder im Geschmack und Styl der alten Gothenwohnen, sich kleiden, nähren, von ihrer Hände Arbeit leben und Gastfreundschaftüben wollen.
Norwegens innere Verwaltung ist weit einfacher und weniger kostbar alsdie schwedische. So sind in Christian!« z, B. beim Finanz-, Handels- und Zoll-departement in Allem nur 15, und bei der Heer - und Flottcnvcrwaltung nur 9Beamte, beim Zoll- und Consumtionswescn aber in ganz Norwegen nicht mehrals 150 Ober - und Untcrbeamte angestcllt. Auch die Organisation der Gerichteund die Formen der Rechtspflege sind im Allgemeinen vollkommener als in Schwe-den; man hat z. B. bei dem Obcrgcrichte in Ehristiania längst Öffentlichkeit undmündliche Vorträge eingeführt, was in Schweden erst nach der Abfassung einesneuen Gesetzbuches anwendbar sein kann. Staatsrechtlich wichtig sind die Verhand-lungen des Storthings, welche die Erhaltung der Verfassung und die Abschaffungdes Adels betreffen. In Norwegen hatten sich die alten nationalen Adelsfamiliennach und nach in Bauern verwandelt, dagegen waren dänische und deutsche Adels-familien durch Anstellung adeliger Regierungsbcamtcn dahin gekommen. Nachder Constitution von 1814 sollten keine Grafschaften, Baronien, Stammhäuserund adelige Fideicommisse künftig errichtet, ja selbst keine persönliche oder gemischteerbliche Vorzüge irgend Jemandem erthcilt werden. Die Norweger kannten näm-lich die nachthciligcn Wirkungen des Adelsstatuts in Schweden; deswegen warder Vorschlag, den noch vorhandenen Adel allmälig aufzuhcbcn, bereits auf 2Reichstagen 1815 und 1818 in Norwegen durchgcgangen, hatte aber die königli-che Bestätigung nicht erhalten. Auf dem Storthing 1821 erklärte sich die Stimmen-mehrheit wieder für die Abschaffung; dadurch erhielt der von 3 Storthings nach«inander angenommene Vorschlag, auch ohne die königliche Sanktion, Gesetzeskraft.Der König hatte zwar in seiner Botschaft an den Storthing gcrathcn, mit einersolchen Neuerung nicht gegen den Gang der allgemeinen Politik Europas anzusto-ßen, oder wenigstens die Sache bis zum nächsten Reichslage auszusetzen; alleindie zweite Kammer (der Odelsthing) verwarf den verlangten Aufschub, und diehohe Kammer (der Lagthing) ließ mit Ausnahme der Patrimonialgerichtsbarkeit