533
Balduins trat er mit größer» Ansprüchen hervor. Es ist zubedauern, daß wir nicht naher über diese Verhandlungen, unddie Art und Weise, wie ihr Resultat gewonnen wurde, unter-richtet sind. Wilhelm von Tyrns, der allein davon Meldungthnt, sagt ganz kurz 77 ): der Herzog, demüthig, wie er war,sanft und in der Furcht des Herrn, leistete dem Verlangen desPatriarchen Genüge. Dagobert behauptete aber, der Stuhldes Patriarchates bedürfe zu anständiger Ausstattung eines be-stimmten Grundbesitzes, er fordere deshalb zunächst ein Viertelder Stadt Joppe. Gottfried trat dies denn auch am 2. FebruarNOO in aller Form und Feierlichkeit ab. Kaum war es ge-schehn, so erhob Dagobert den zweiten, wichtigem Anspruch:die Stadt Jerusalem, heilig und dem Herrn geweiht, erfordereeinen geistlichen, keinen weltlichen Oberherrn, so wie es derElerns schon vor der Eroberung behauptet habe; auch stehedem Patriarchen ein sehr bestimmtes, irdisches und wohlerwor-benes Recht darauf zu: in der Zeit der Unterdrückung sei erder einzige, von niemanden bestrittene Obcrherr der Stadt ge-wesen, so weit sie christliche Bevölkerung gehabt habe: er ver-lange also von dem christlichen Fürsten nur die Restitution indie Rechte, welche die heidnischen Emire ungckränkt gelassen.Die Thatsache war in gewissem Sinne richtig: durch einenVertrag zwischen Kaiser Constantin Monomachos und demägyptischen Chalifen Daher war den Christen in Jerusalemein Stadtviertel zu ausschließlicher Bewohnung unter Jurisdic-tion des Patriarchen angewiesen worden — trotzdem ist dieHaltlosigkeit der hierauf gegründeten Forderung zu deutlich, alsdaß eine nähere Erörterung derselben hier noch nothwcndig wäre.Freilich ist nicht minder gewiß, daß er seine Zwecke erreichte:am ersten Ostcrtage übertrug Gottfried-dem Patriarchen in Ge-genwart des Elerns und Volkes Jerusalem mit dem Davids-thnrme und allen Pertincnzen. Bis das Reich durch die Er-werbung von ein oder zwei Städten erweitert sei, sollte jedoch
77) IX. 16 ff. Man kann das Schreiben Dagoberts von Boemund dazuvergleichen X. 4.