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Geschichte des ersten Kreuzzugs
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Balduins trat er mit größer» Ansprüchen hervor. Es ist zubedauern, daß wir nicht naher über diese Verhandlungen, unddie Art und Weise, wie ihr Resultat gewonnen wurde, unter-richtet sind. Wilhelm von Tyrns, der allein davon Meldungthnt, sagt ganz kurz 77 ): der Herzog, demüthig, wie er war,sanft und in der Furcht des Herrn, leistete dem Verlangen desPatriarchen Genüge. Dagobert behauptete aber, der Stuhldes Patriarchates bedürfe zu anständiger Ausstattung eines be-stimmten Grundbesitzes, er fordere deshalb zunächst ein Viertelder Stadt Joppe. Gottfried trat dies denn auch am 2. FebruarNOO in aller Form und Feierlichkeit ab. Kaum war es ge-schehn, so erhob Dagobert den zweiten, wichtigem Anspruch:die Stadt Jerusalem, heilig und dem Herrn geweiht, erfordereeinen geistlichen, keinen weltlichen Oberherrn, so wie es derElerns schon vor der Eroberung behauptet habe; auch stehedem Patriarchen ein sehr bestimmtes, irdisches und wohlerwor-benes Recht darauf zu: in der Zeit der Unterdrückung sei erder einzige, von niemanden bestrittene Obcrherr der Stadt ge-wesen, so weit sie christliche Bevölkerung gehabt habe: er ver-lange also von dem christlichen Fürsten nur die Restitution indie Rechte, welche die heidnischen Emire ungckränkt gelassen.Die Thatsache war in gewissem Sinne richtig: durch einenVertrag zwischen Kaiser Constantin Monomachos und demägyptischen Chalifen Daher war den Christen in Jerusalemein Stadtviertel zu ausschließlicher Bewohnung unter Jurisdic-tion des Patriarchen angewiesen worden trotzdem ist dieHaltlosigkeit der hierauf gegründeten Forderung zu deutlich, alsdaß eine nähere Erörterung derselben hier noch nothwcndig wäre.Freilich ist nicht minder gewiß, daß er seine Zwecke erreichte:am ersten Ostcrtage übertrug Gottfried-dem Patriarchen in Ge-genwart des Elerns und Volkes Jerusalem mit dem Davids-thnrme und allen Pertincnzen. Bis das Reich durch die Er-werbung von ein oder zwei Städten erweitert sei, sollte jedoch

77) IX. 16 ff. Man kann das Schreiben Dagoberts von Boemund dazuvergleichen X. 4.