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heit den Armeniern Anstrag, Balduin im Kampfe zu verlassen.Aber der Graf siegt trotz dem und will nun empört über solcheUndankbarkeit aus dein Lande. Da erhebt sich das Volk, er-mordet den Alten und setzt den Grafen zum Herrscher ein W).
Nichts aber mag den Bericht Ordcrichs über diese Dingean epischer Ausführlichkeit und historischer Grundlosigkeit über-rrcffcn. Nach seinem Streit mit Tancred, sagt Orderich an),trat der Graf in die Dienste des türkischen Fürsten, der damalsEdcssa beherrschte, zeichnete sich dort ans und hatte ein reichli-ches Leben. Gottfried und die übrigen Fürsten, darüber erfreut,verschonten darauf Edcssa mit Krieg. Dieser Ritter, heißt cs,war hoher Gestalt, schon, edlen Sinnes, unterrichtet in allerWissenschaft, ehrenhaft und tngcndsam. Er führte zahlreicheKriege und machte den Namen seines Fürsten weit umher ge-fürchtet. Dieser aber eifersüchtig, befiehlt bei der nächsten Un-ternehmung, Balduin auf dem Rückweg zn ermorden; seine Die-ner ermahnen den Grafen, er solle doch die Rüstung ablcgen,er würde sich den Marsch damit erleichtern. Balduin, hochbcliebtund deshalb gewarnt, bleibt in Waffen und belagert nach einemnußlungnen Angriff der Heiden die Stadt. Eine Gesandtschaftder Bürger kommt zu unterhandeln, als er die ihm gescheheneBeleidigung erzählt, ruft deren Führer, diese Sache wolle erordnen. Sic eilen in die Stadt, eine gewaltige Menge dringtihnen nach, sic fordern von dem Fürsten Bestrafung der Ncrrä-thcr. Ans seine Weigerung wird dieser selbst enthauptet, dasHaupt und die Schlüssel der Stadt dem Grafen übergeben unddieser vermählt sich mit der Tochter des Ermordeten, die denherrlichen Helden schon seit lange heimlich geliebt hat. Nunmuß er unendliche Mühen und Kämpfe bestehn, dashalb kanner nicht zu der Belagerung von Antiochien Mitwirken, nachheraber besucht er dort seinen Bruder und vernichtet unterwegs
29) Auch Isklloli. o. 2t hat die Kunde, Balduin sei erst von Antiochienaus »ach Edessa abgcgaugen. Diese Ueberliefernng weiß offenbar nichtsvon einer Unternehmung ohne Wissen und Wollen der übrigen Fürsten.20) Orcl. 743. 744.