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Dienst verpflichtet. Mit den Fürsten deS Kreuzhccrs trat erdarauf in nähere Unterhandlung. Er stellte vor, dem geleiste-ten Eide gemäß, gebühre ihm ohnedies der Besitz der Stadtmit ihren unbeweglichen Pertincnzcn: für die Beute sie zu ent-schädigen, sei er in jeder Weise crbvtig. Man könne ihm nichtverargen, einen kostbaren Theil seines Reiches vor Plünderungund Zerstörung bcwabrt zu haben: ob sic, auch wenn sic ge-wollt, die Stadt vor dem Ungestüm ihrer Krieger zu schützenvermocht hätten? Die Fürsten schwankten; jedenfalls bliebGroll und Acrgcr, daß ihnen so viel sichere Schätze entrissenworden, zurück. Jndeß mochten sie überlegen, daß ein Kampfgegen das griechische Nicäa ihrem Gelübde nicht eben ganz ent-spräche, daß Nachgiebigkeit ihnen doch die verheißenen Geschenkeeintragcn würden, daß sie des Kaisers noch in manchem Fallebedürfen könnten. Genug, sie willigten ein, auf die Stadt undwas darinnen sei, Verzicht zu leisten; Alcrius, hoch erfreut,blieb nicht zurück, den übernommenen Verpflichtungen zu genü-gen. Die Fürsten erhielten reiche Geschenke, die Geringen undArmen im ganzen Heere bedeutende Almosen; Fulcher sagt aus-drücklich , der Kaiser habe das Heer ans seiner Kasse für dieentgangnc Plünderung entschädigt. Vollständig konnte solch einErsatz seiner Natur nach nicht sein; cs mußte mancher über-gangen werden, mancher Beschenkte glauben, bei Zerstörungder Stadt besseres Glück gehabt zu haben. So wird ein Zeng-niß, wie cs Raimund ablegt, nicht befremden, der Kaiser gabso viel, daß er für immer ein Verräthcr heißen nnd verfluchtsein wird unter dem Volke?»).
Uebrigcns ist doch der ganze Vorgang höchst bezeich-nend für das eigentliche Wesen dieser Verhältnisse. Auf dereinen Seite das Recht des alten Besitzes nnd der ncncn Ver-träge, in schwachen aber geschickten Händen, mit Gewandtheit
28) bäNolior s,. 387. N.ilm, s>. 142. Man bat Widersprüche in kcn ein-zelnen Angaben der übrigen Autoren gefunden, wo man nur niwoll-ständigc Nachrichten hätte scbn sollen Der Eine erwähnt nur die Abniesen an die Annen, der Andre nur die Beschcntnng der Fürsten.