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wähnen, -aß nach dem Falle des Tntnsch seine Besitzungenjcnseit -es Euphrats sich zu -ein Emirate von Mosul vereinigthatten, unter -er Herrschaft Kerbngas, eines ehemaligen Par-teigängers -es Aksonkor von Haleb. Der Umsang dieses Ge-bietes ist ans den vorhandenen Quellen nicht zu ermitteln,, -och zeigt -er Krieg gegen die Kreuzfahrer eine jedenfallsstärkere Macht, als sic in Syrien in irgend welcher Hand ver-einigt war.
Chalifat der Fatimiden.
Die Herrschaft -er Fatimiden in Aegypten hatte nach einerZeit kräftiger Blüthe um die Mitte -es l l. Jahrhunderts eine»jähen, von mehreren Seiten hereinbrechcnden Verfall erlebt.Ein Ehalif ohne Talente und Energie, der ein halbes Jabr-hnndcrt lang das Werkzeug eigennütziger Parteien blieb, dieHerrschaft nnd -er Kampf -er Miethsvvlker tnrkmanischen,arabischen und arfricanischru Stammes, an den Grenzen -erübermächtige Angriff der Seldschnken nnd im Innern Erdbebenund Hnngcrsnoth in schrecklichen Wiederholungen — dies Allesvereint hatte das Land auf den letzten Grad der Unmacht nndLeblosigkeit hinnntergedrnckt.
Erinnern wir uns hier in Kurzem der Vergangenheit diesesReiches. Man war emporgckommcn, indem man dem Chalifenzu Bagdad das Recht der Oberherrschaft über die islamitischeWelt bestritt, ein großer Theil von Africa, Arabien, Palästina,Syrien, selbst einige Quartiere und die Umgegend von Bagdadhatten den schiitischcn Ehalifen von Misr und Kahira aner-kannt. Eine Verwaltung der Stammlandcr, musterhaft nachallen staatswisscnschaftlichcn Gesetzen, lieferte die Mittel, solcheine Stellung zu behaupten: an die Ausbildung der theologischenGehcimlehren knüpfte sich ein selbstständiges Betreiben auchweltlicher Wissenschaften, wodurch man sich des geistigen Ueber-gewichtcs über die Unterworfenen versicherte. Bei einer groß-artigen Verfolgung politischer, kriegerischer nnd administrativer