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Geschichte des ersten Kreuzzugs
Entstehung
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1086 bis 1091 gegen die tnrkmanischen Horden der Pctschenä-ren zu vcrtheidigen >); und auf beiden Seiten gelang es demKaiser allerdings, sich zn behaupten und, wenn man will, dasletzte Wort in dem Streite zu behalten. Aber gegen Robert ver-mochte Alcrius nach dem Falle von Dyrrhachium das Feld nichtmehr zn behaupten, und nur die italienischen Verwicklungen jenerJahre, so wie der unvcrmnthete Tod des Herzogs gaben denGriechen ein halb sicheres Ucbergcwicht zurück. Ebenso nahmendie Petschenärcn nach dem ersten Siege bei Silistria ungehin-dert ihr Winterlager wenig Stunden von Constantinopel ent-fernt , und erst im vierten Jahre gelang endlich mit cnmani-schcr und seldschnkischer Hülfe die Befreiung. Wirschen, wie inbeiden Kriegen dem Kaiser die Disposition über die europäischenBesitzungen außer Morea und Constantinopel geraubt, und inbeiden die Anspannung aller Kräfte bis zum Aenßersten gefordertwurde. Erst 1092 konnte eigentlich von einem byzantinischen Staatewieder Rede sein, insofern ein solcher ans territorialem Be-stände ruhte; bis dahin hatte man freilich eine Hauptstadt undschlagfertige Kricgshaufen, aber kein Dasein als ein Volk aufeigner Erde, als ein Reich ans festem Boden gegründet.

Es ist nicht ohne Interesse, und wichtig für die Bcurthei-lung der griechischen Politik im Krcnzzug, einzelne Acußernn-gcn dieses Wesens näher in Betracht zn zieh». Es ist be-greiflich, daß bei dem damaligen Zustande der äußern Angele-genheiten die Hcerverfaffnng alle übrigen Thcile des öffentlichenLebens absorbirte und der ganze Staat durchaus kriegerische,man möchte sagen lagerähnliche Formen annahm. Deutlicherals irgend sonstwo erkennt man an diesem Punkte die Schwächeund die Hülfsmittcl dieser Regierung, am bestimmtesten, sobaldman das Verhältniß der einheimischen und der auf Sold ge-worbenen Strcitkräftc sich vergegenwärtigt. Von den Abhei-lungen provinzialer Truppen, um deren Aushebung frühereImperatoren dem ganzen Reiche eine neue Verfassung gcgc-

1) lieber die Chronologie vgl. die zweite Beilage.