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treues Bild zu gewinnen. Gehen wir von dein Allgemeiner»aus, von dem, was wir vorher über die antikirchlichc Neigungjener Berichte bemerkten, so ist auch von der geschichtlichenSeite her unverkennbar, daß sich Gottfried seit dem Rvmerzugcder kaiserlichen Partei anschlicßt und ans der Hand des Kai-sers die Herzogswürde empfangt. Jndeß ist er weit entfernt,irgend etwas Wirksames für das kaiserliche Interesse zu unter-nehmen. Er sitzt ans seinem Stammschlosse, einzig mit denAngelegenheiten seines Geschlechtes und seiner Hcimath beschäf-tigt : weitere Gesichtspunkte faßt er nicht und bekümmert sichwenig um kaiserliche und päpstliche Interessen bei Freunden undGegnern 35). Mit dem Grafen Theodor von Flammes, einemVertrauten des Kaisers, liegt er in Fehde, nimmt ihn gefangenund halt ihn bis zu seinem Tode in ritterlicher Haft 3b). DieBischöfe von Lüttich sind eifrig für den Kaiser: mit BischofHeinrich steht Gottfried in gutem Vernehmen, weil ihn diesergegen Namur unterstützt 37), mit dessen Nachfolger Obert gerät!)er auf der Stelle in Hader, als dieser das Kloster St. Hubertseines päpstlichen Verhaltens wegen angreift 38). Gottfriedbeschützte das Kloster aus Familienrücksichten, er drängte undverfolgte den Bischof ans alle Weise, ohne irgend einen Gedan-ken an Kaiser und Papst. Wie die Freundschaft mit BischofHeinrich, so knüpfte sich auch ein langdaucrndcr Streit mitVerdun an jene namnrschen Händel. Die Herrn von Bouillonwaren noch 1076 in Besitz der Verdunschen Grafenwürde; da-mals aber fand Bischof Thcodorich für gut, sic ihnen zu cntzichn
35) Die Angelegenheiten des Herzogthums waren fast ausschließlich in derHand des Bischofs Heinrich von Lüttich, worüber Jegisi. ->„r. V.iNissNoncz. XIll. si. 605) die besten Aufschlüsse gibt, ein Autor des 13.Jahrhunderts, aber einheimisch »nd gut unterrichtet.
36) 3uclag. N10II. bist. I. c. sslberic. asi a. 1081 meint wohl dcnsebben. Die Begebenheit fällt in das Jahr 1082.
37) Man sehe Note 24.
38) lieber den ganzen Handel siche den Brief der Mönche an den Papst,vom Jahr 1093, bei Nouciuel XIV. 730.