<106 3. Zeitraum. 2. Periode. I. Zeitabschnitt. 2. Capitcl.
berief der Kaiser Franz Joseph bereits unterm 4. März 1849 die Bischöfedes Landes nach Wien, um ihre Wünsche über die künftige Stellung derKirche zum Staate zu vernehmen, und darüber zu berathcn. Und schon1850 stellte der jugendliche hochherzige Monarch die der kathol. Kirche ent-zogenen oder verkümmerten Rechte provisorisch zurück, bis das mit dem P.Pius IX. abgeschlossene Concordat (18. Aug. 1855) das Verhältniszwischen Kirche und Staat vollständig und definitiv regelte'), und die nurzu lange und schwer auf der Kirche lastenden Principien des Josephinis-mus beseitigte. „Mein Wunsch und Streben, erklärte Franz Joseph denBischöfen, geht dahin, daß die mir anvertrauten Völker die Güter dcS zeit-lichen Lebens haben, ohne die ewigen zu verlieren." Aehnliche Zu-geständnisse erlangten die Bischöfe in Bayern durch faktische Beseitigungvieler Acte buraukratischer Bevormundung der kathol. Kirche, während inFolge der Berathungen und gemeinsamen Forderungen der Bischöfe deroberrheinischen Kirchenprovinz der König von Würtemb erg, dann derGroßherzog von Baden mit dem apostolischen Stuhle Conventionen ab-schlossen, und in edler, versöhnender Weise der kathol. Kirche gerecht wurden,unbeirrt von den gleisnerischen Zuflüsterungen der Einen und dem intoleran-ten Lärm der Andern.
Und schon zeigen sich Früchte der freier gewordenen kathol. Kirche. DieInteressen derselben werden in einer erweiterten Tages- und Brochurcn-literatur ausführlicher besprochen, auch auf Landtagen nachdrücklicher ver-teidigt^). Das Associationsrecht erzeugte zunächst den kirchlichen PiuS-verein, der nach der Erringung der kirchlichen Freiheit seine Thätigkeitbesonders dem Missionswesen, der christlichen Barmherzigkeit, der Wissen-schaft, Kunst und Presse zuwandte, und Anregung gab zur Bildung oder wei-tern Ausprägung deSVincenz-, Severin-, Elisabethen-, Bonifacius-, CarolusBorromäuS- und Gesellenvereines, die alle in ihrer Sphäre wohlthätigwirken und durch die alljährlichenGeneralversammlnng en^) den ka-tholischen Geist beleben und zu katholischem Wirken anregcn. Ja in man-chen Ländern, besonders in Preußen entstanden bereits mannigfache klöster-liche Institute, die für die Entfaltung des christlichen Geistes ein we-sentliches Moment bilden, und für das sociale Leben stets ein Bedürfnissind *). Nun werden auch aller Orten zahlreiche Kirchen rcstaurirt odervollendet, und viele nach dem edlen Geschmacke der kirchlichen Vorzeit durchdie gesteigerte Opferwilligkeit der Katholiken neu gebaut. Alle Theile imInnern und Aeußern werden durch die neubelebte christliche Kirnst^)
1) Abgcdruckt im Freib. Kirchenlericon Bd. XII. S. 1299 ff. Vgl. Studie»üb. das österr. Concordat. Wien 856. u. Wi sein an, über Concordatc, insbe-sondere über das österreichische, Cöln 856.
2) Der Gebrüder Rcichcnspcrgcr parlamentarische Reden, zur Charakteri-stik der kathol. Fraction (in der Berliner 2tcn Kammer > v. 1848—1857. RegcnSb. 857.
3) Die erste zu Mainz v. 3—5. October 1848. Dann zu Breslau, Rcgcns-burg, Linz, Mainz, Münster, Wien, Linz, Salzburg, Cöln (1858) und Freiburgi. B. (1859), an welchen Orten auch jedesmal der amtliche Bericht gedruckt erschien.
4) Vgl. oben §. 141. u. Freib. Kirchcnblatt. 1858. Nr. 23—25. „Stellungu. Bedeutung der religiösen Orden." Erklärte doch selbst Napoleon I.: „Ichbrauche Klöster für große Verbrechen, sür große Tugenden und für großes Unglück."s. auch SchclS, die neuen religiösen Fraucngcnosscnschaften nach ihren rechtlichenVerhältnissen, Schaffh. 857.
5) Springer, Geschichte der bildende» Künste im 19. Jahrh. Leipz. 8S8.