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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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978
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978 3. Zeitraum. 2. Periode, t. Zeitabschnitt. 2. Capitcl.

Protodiakouus, 4 Diakonen, 2 Lecwres und 2 Sacristane, außer 32 Choristenum in der Kirche zu singen. I» andern Mutterkircden besteht t Protovope 2Popen, 2 Diakonen, 2 Sänger und 2 Sarristane. In großen Pfarrkirchen 2 Po-pen, 2 Diakonen, 2 Choristen und 2 Saeiisianc; in Pfarreien, die ans 200 bis300 Häusern bestehen, sollen 3 Priester, 3 Diakonen und drei Sarristane denGottesdienst versehen. Im Falle, daß an einer Kirche mehr Kleriker sind als er-forderlich, sollen sic an andere Kirchen versetzt werden.

Durch solche eigenmächtige Verfügungen hatte der Czar die Geistlich-keit und daS Volk an unbedingten Gehorsam gegen seinen allgewaltigenWillen gewöhnt, und war so seinem Hauptziele, der Aufhebung der Patriar-chalwürde, ziemlich nahe gekommen. Daher erklärte er auf einer Versamm-lung der Bischöfe: ein Patriarch sei weder zur Regierung der Kirche nöthig,noch dem Staate nützlich ; darum sei er entschlossen, eine andere Form desKirchenregiments einzuführen, welche die Mitte hielte zwischen der Ne-gierung durch eine Person (des Patriarchen) und einem allgemeinen Coucile;denn beide Regierungsformen seien wegen des großen Umfangs des Reichesvielen Unbequemlichkeiten und Schwierigkeiten unterworfen. Es solle des-halb von jetzt ab ein kleines ausgesuchtes und beständiges Coneil (Sy-node) errichtet, und diesem die Besorgung der geistlichen Angelegenheitenanvertraut werden. Auf die Gegenvorstellung und Bemerkung Einiger: dasPatriarchat von Kiew und ganz Rußland sei doch vorzüglich mit Bewilligungder orientalischen Patriarchen errichtet worden, erwiedcrte der Czar dicta-torisch, sich auf die Brust schlagend:Hier ist euerPatriarch," Jetztwaren Geistliche und selbst Bischöfe so feige und verrätberisch an der Kirche,daß ste diese Maßregel vertheidigten, die Freiheit und Selbstständigkeit derKirche den herrschsüchtigen Bestrebungen des Czar opferten. An der Spitzederselben stand der EB. Tbeophanes v. Pleskow. Sv konnte Peterauf dem letzten russischen Coneil zu Moskwa (1720) den versammelten Bi-schöfen, Archimandriten und Hegumencn der vornehmsten Klöster das vonseiner Hand verbesserte Reglement (s. g. geistliche Regulation) zurBestätigung und Unterschrift vorlegcn. Hier ward auch festgesetzt, die heil.Synode solle als höchste geistliche Behörde und fortdauerndes Coneil ange-sehen werden und über alle kirchlichen Angelegenheiten zu entscheiden haben.Jenes geistliche Reglement enthält zugleich die fein durchdachten Motive,welche den Czar zur Errichtung einer permanentenheiligen und gesetz-gebenden Synode" bewogen haben sollten*). Kurz darauf (25. Febr.

*) 1. Sei ein Coneil der Geistlichkeit geschickter zu urtheilen u. zu unterschei-den, als ein einzelner Mann; 2. die Beschlüsse eines solchen seien von größcrm Ge-wichte und Ansehen, als die Verordnungen eines einzelnen Mannes; 3. da dasConeil von dem Monarchen gesetzt sei und unter dessen Aussicht verfahre, seikeine Parteilichkeit oder irgend ein Bettug zu befurchten, da der Monarch nichtdas Privatintcresse sd), sondern das öffentliche Beste < ?) zur Absicht habe; 4.die Angelegenheiten könnten weder durch Krankheit noch durch Tod in ihrer Aus-führung unterbrochen werden; 5. da eine solche Versammlung Personen aus ver-schiedenen Orten enthalte, sei Bestechung oder Leidenschaftlichkeit u. dcrgl. weni-ger zu befürchten; 6. viele Personen, welche auf diese Weise Zusammenwirken,hätten nichts von der Rache der Großen und Mächtigen zu befürchten. 7. Auf-ruhr und Empörung würden dadurch verhindert; 8. in einem Concilium sei derPräsident, selbst wenn er Böses thuc oder sich irre, dem Urtheile seiner Bruderunterworfen: wogegen ein Patriarch sich nicht deni Urtheile der Bischöfe, als sei-ner Untergebenen, unterwerfen werde; 9. eine solche Synodalregiernug werde mitder Zeit eine Pflanzschule geschickter höherer Geistlichen; die Assessoren lernten hierdie Kirchenverwaltung kennen.