§. 34k. Dic übrigen Orden.
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„,cht in cine» Orden treten wollte». Wiewohl die religiöse VolksbildungHaupttcndcnz des Ordens war, so wurde» doch auch frühzeitig höhere wis-senschästlicheStudien ernstlich betrieben. Baronius, Oderic Rat)» ald,Galloni gehörten dieser Congrcgation an, welche G r e gvr XV. durchtLanonisation des Phil. Neri erfreute (1622). Nach dem Beispiele dieserrömischen Congrcgation stiftete der Franzose und nachmalige Cardinal Pe-ter B er ul l e mit 4 Priestern die fr a n zö fisch en V äter vom Orato-rium Zcsu, besonders zur Reformation und Bildung des französische»Klerus (1611). Paul V. bestätigte sie (1613). Sie bestanden aus I ir-rer p o rirten und Associirten, und legten weder feierliche noch einfacheGelübde ab. Sie erreichten ihr Ziel auf cine höchst überraschende Weiseund bildeten große Gelehrte wie Malcbranche, Morin, Thomassin,Richard Si mon, B ernh. Lamp, H oub ig a nt, Massillon u. A. ^).
7 ) Die Mauriner. Auch der früher so einflußreiche Benedictineror-dcn war in Frankreich lau geworden; auch in ihn war weltlicher Sinn einge-drungcn: seine Rcichthümcr hatten ihn arm gemacht. Seine frühere Thä-tigkeit vermißte man gerade setzt am schmerzlichsten. Da erstand nach man-che» fruchtlosen Versuchen in dem Prior der Abtei Saint-Vanncs DidierdclaConr") ein wahrer Reformator. Schon frühzeitig dieser Abtei über-geben, suchte er durch rastlosen Fleiß und Selbststudium sich zum Besucheeiner Universität zu befähigen. Nach der Rückkehr von derselben bemühte ersich, seine Brüder zu gleichem Streben und einer Reform zu begeistern. Dochnur mit großer Anstrengung gelang ihm die Reform der Abtei Moyen-Mouticr; beide Stiftungen schlossen eine Congrcgation, genannt St.Vanncö und St. Hidulph, in welcher dic reine Benedictiner-Regel wie-der hergestcllt wurde. Als P. Clemens Vllk. diese Reform bestätigte (1604),fand sie in vielen Klöstern Frankreichs freudige Aufnahme. Daher beschloßdas Gcncral-Capitel zu St. Mansuy in Tüll (1618), eine eigene Con-grcgation dieser reformirten Klöster unter dem Namen des h.Maurus, jenes großen Schülers des h. Benedict, zu stiften. Gre-gor X V. bestätigte dieselbe, und als auch der Cardinal Richelieu sicheifrig dafür intercssirte, umfaßte sie bald 180 Abteien und Conventual-Prio-rate. Die Congregation hatte neben der Benediktiner-Regel noch eigeneStatuten und einen General-Superior, der im Kloster St. Germain zuParis wohnte. Die Kraft des Ordens bewies sich iü trefflicher Organisationpriestcrlicher Seminare, besonders aber in der Heranbildung tüchtiger Ge-lehrte». Aus ihm gingen Männer wie Mabillon, Moutfaucon,Ruinart, Th ui llicr, Märtene, Durand, d'Achery, le Nourry,Marti anay u. A. hervor, die sich namentlich um Patristik und Kirchenge-schichte einen unsterblichen Namen erworben haben.
8) Als die Regel des Carm eliterord enS durch Eugen IV. war ge-mildert worden, erstarb das freudig fromme und rege Leben in ihm; doch er-
<> Bgl. erbst, littcrar. Leistungen des frauzös. Oratoriums (Tiib.O.-Lchr. Jabrg. 835. H. 3t; leider unvollendet.
(Iliunlnjnue, läse, ein von. Dom lüstioe <lo l:> (tone, eötöeinatoue stos Leu.bar. 772. — sik'axse«) löst. Ist. «Io In vonge. de 8l.. blaue. 726. 4. Lrux.l/lt 4. mit Am», (von Mcusctt Hrkf. und Lpz. 773. 2 Bde. vgl. 1*Herbst,die Äcrdicustc d. Maurin, nm die Wisscnsch. (Tiib. Q.-Schr 833. H. > ff.) S.Hrl-ot Bd. VI. Cap. 35. S. 318 ff. Cap. 37- S. 335 ff. L.V»av<»t cko Uaka«,Inst. ,le I). blubillon ot elo In ovngrkKUtion ste 8t. blaue, kur. 843.
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