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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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3. Zeitraum, l. Periode. 2. Capitcl.

siel Plunkett, kathol. Primas vou Irland, der nach England gebrachtund aus die Aussagen angcstelltcr Zeugen zu Tybnrn hingerichtet wurde.Jakob II regierte zu kurze Zeit und war ein zu wenig fähiger Regcutals daß er bet allem guten Wille» einige Erleichterung gewährt hätte ; in!eigenen Lande blieben die katbol. Irländer recht- und hcimathloS. Siewaren, alsder Befreier" Wilhelm von Oranien, des Königs Eidamdiesen durch die Revolution (1688) vom Throne verdrängte, wie frühesdie treuesten Verfechter der Legitimität, verloren aber die entscheidendeSchlacht an der B o y n e. Die Capitulation von L i m crick (1661) sicherteihnen Religionsfreiheit und Bewahrung des Eigenthums zu; daß sie ihnennicht gehalten wurde, lag vielleicht weniger an dem persönlichen WillenWilhelm's, als an dem herrschenden Systeme. 'Zu den bereits eingezogcnen10,636,837 Acres Landes wurden abermals 1,060,792 geschlagen, die zumTheil an Holländer übergingen.

Dwsc empörende Behandlung, welche ein civilisirtes Volk dem Schwester-reiche mit entsetzlicher Consegnenz widerfahren ließ, schritt sogar soweit vor,daß jede gegen Katholiken erhobene gerichtliche Klage oder Anzeige nach aetcn-mäßigen Erklärungen aus dem vorigen Jahrhunderte ein chrenwerther Dienstwar, den man der Regierung erzeigte'). Ein Gerichtshof erklärte sogar umdie Mitte des 18. Jahrhunderts:die Gesetze wüßten nichts vonder Existenz der Katholiken im Königreiche, und daöDasein derselben sei blos insofern möglich, als die Re-iz i e r u n g durch die Finger sch e'). Daß noch Millionen existirten,war freilich nicht das Verdienst der Regierung; in welchem Zustande siesich aber befanden, beweist die vornehme Verachtung, mit welcher ihr Lands-mann Swift von ihnen spricht, als einem Volke von Holzhauern undWasserträgern, unwichtig wie Weiber und Kinder, ohne Besitz und Organi-sation. Gesetze waren nur gegen die Irländer vorhanden , und mehr ge-eignet Aufruhr zu erregen, als zu stillen "). Selbst die gesetzlich angeordnctenSchulen waren nur als Mittel zur Proselytenmacherei gegen die Katholikenerrichtet ^). Als Katholiken waren diese gesetzlich unfähig, Güter zu erwer-ben oder auch nur länger als 30 Jahre zu pachten. Wo gibt es endlich imBereich der Civilisation noch ein Beispiel, daß, wie in Irland, der unnatür-liche Sohn, um alle Güter und Familienrechte seiner Eltern und Geschwistersich bei ihren Lebzeiten ausschließlich anzueignen, zu diesem Zwecke nur pro-testantisch werden durste? Dabei mußten die verarmten Katholiken über-reichlich dotirte Hirten , von denen sie nicht geweidet wurden, die überhauptoft ohne Heerde waren, unterhalten und zugleich für ihre eigenen Geistlichensorgen. Der anglikanische KlernS besaß 2 Millionen Acres und den Zehn-ten aller übrigen Aeckcr. Dieser Zehnte und das Heer von Zollpächtern,Aufsehern, Beitreibern war eine schwere Landplage.

Um die Zeit des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges und der franzö-sischen Revolution entriß Furcht.der Negierung einige nur zu oft wiederillusorisch gewordene Milderungen. Die Katbolikcn durften seit 1772un-benutzbare Sümpfe" pachten und den Unterthancneid leisten; das auf Zer-störung der Sittlichkeit gebaute Bekehrungssystem kathol. Kinder wurde auf-gehoben, ihnen zwar nicht die Wählbarkeit, doch einige Wahlen fürs Parla-

19 Vgl. Moore Bd. II. Cap. 1. S. 126. - 29 Ebendas. Cap. 5. S.185 ff. 3 > Ebendas, im Anhänge Note 68. vgl. Bd. I. Cap. >0.MooreB. II. Cap. 2. S. 137 ff.