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3. Zeitraum. 1. Periode. 2. Capitcl.
und religiösen, Jahrhunderte lang geübten Druckes. Die ersten Versucheden Iren die Selbstständigkeit zu nehmen, geschahen unter Heinrich I I.
Eine Provinz ltlio I'rill) wurde von englischen Colonisten besetzt, und diesebildeten das s. g. irische Parlament, welchem das Schicksal des Landes in dieHand gelegt war. Dieses erkannte auch Heinrich VIII. als Oberhaupt derKirche an und schaffte den päpstl. Primat ab, wobei der EB. von DublinBrown, feige Dienste leistete. Einige Häuptlinge ließen sich durch könig!liche Gunst gewinnen; doch bei der Masse der Eingeborenen fand das Refor-mationswcrk um so weniger Eingang, als es von Leuten bewerkstelligt werdensollte, welche das Land mit dem Rufe: „Tod den Irländern!" betraten.Englische Prediger und die anglikanische Liturgie sollten das Werk vollendenbrachten aber die entgegengesetzte Wirkung hervor. Umsonst wurde Irland1542 zum Königreich erhoben: es bewirkte dies nur, daß die nationale Exi-stenz und der vaterländische Glaube, wie beide gleicherweise bedroht waren,sich mehr und mehr bis zu einem nie gesehenen Grade verschmolzen. KurzeRuhe gewährte dem Lande die Negierung der Königin Maria; aber unterElisabeth und der folgenden Regierung hat die kaltsinnigste Berechnung einVertilgungssystem geübt, wovon die Geschichte nicht viele Beispiele aufzn-wcisen hat. Die Rathgeber der Königin verhehlten nicht die Absicht, dasLand in der Zerrüttung zu erhalten, damit es in der Abhängigkeit von Eng-land bleiben müsse; wenn aber in Folge solcher Politik eine Rcaction versuchtwurde, stellten Schwert, Brandstiftung und Hunger die Ruhe her. DerProtestantismus machte wenig bemerkbare Fortschritte, dennoch wurden angli-kanische Bischöfe angestellt, die kathvl. Bischöfe und Priester abgesetzt, ver-trieben, hingerichtct. Was von Jakob's I. Regierung zu hoffen war, ließseine Amnestie ahnen, von welcher „P apisten und Mörder" ausdrüek-lich ausgenommen waren. Die Bitte um Religionsfreiheit wurde nicht nurabgeschlagen, sondern die Organe, welche sic an den Thron brachten, wur-den gefangen gesetzt. Die Strafgesetze gegen die Recusanten blieben i»Kraft, und 1605 wurden unter Todesstrafe alle Priester ans dem Landegewiesen.
Die Maxime, die Iren im eigenen Lande zu Fremden zu machen, indemLändereien an englische und schottische Colonisten überwiesen wurden, warunter Elisabeth schon üblich geworden; eine Empörung gab Gelegenheit,abermals 6 Grafschaften zu confiseircn. Da aber Empörungen nicht so oftvorkamen, als die Werkzeuge der Regierung Ländereien zu erhalle» wünsch-ten, wurden zur Beruhigung Irlands die Besitzrcehtc einer Untersuchungunterworfen. Wie groß aber des Statthalters und des Lord OberrichtersEifer für bas Bcsitzrecht war, beweisen die zahlreichen in Folge jener Unter-suchung vorgenommenen Beschlagnahmen von Grund und Boden; und esfehlte nicht an Beispielen, daß Geschworene, welche dem Fiscus nichts davonzuzusprechen fanden, zu Kerker und FestuugSstrafen verurtheilt wurden').Daß ein schwacher König wie Carl I. (1025—49) dem Unwesen steuernwürde, war nicht zu erwarte». Statthalter in Irland war Lord Straf-sord, ein Mann,von seltenen Geistesfähigkciten'). Das Raubsvstcm,welches man Untersuchung der Eigentbumsrechte nannte, wurde fortgesetzt,und die ganze Provinz Eonnaught der Krone und ihren Günstlingen zuge-schlagen. Der König, welcher durch Engländer und Schotte» stets bedrängt
l> T-om. Moore, Memoire», Buch l. Cap. 7. Note26—28. —2) Eben-das. Cap. 8. S. 65,