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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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785
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§. 317. Wiedertäufer z. Munster; Bigamie d. Landgr. Phil. v. Hessen. 785

sein Scharfrichter. Daneben standen noch 12 Richter. Münster wurdedieBurg Sion genannt. Matthiesen befahl als Prophet alles Gold undSilber auszuliefern, alle Bücher zu verbrennen; der König erließ ein Mani-fest, welches verkündete: man werde ausziehen und alle Reiche züchtigen; erwerde auf dem Throne David's sitzen, bis der Herr komme. Joh. v. Leydenhatte mehrere Frauen genommen, und von nun an wurde neben derGütergemeinschaft die Polygamie unter ihnen allgemein. Bei dieser geisti-gen und leiblichen Noth gelang es endlich dem Bischof von Münster in Ver-einigung mit mehreren Fürsten diesem Greuel und den Schreckcnssccnen einEnde zu machen (25. Juni 1535). Johann von Leyden, Knipperdollingund der Kanzler Krechting wurden nach vielfachen Beschimpfungen und unterentsetzlichen Qualen hingerichtct (23. Jan. 1536), ihre Körper in eisernenKäfigen am Lambertithurme aufgehängt. Die Sekte erhielt sich in vereinzel-ten Erscheinungen noch lange Zeit in Westphalcn.

Ihre Polygamie fand hie und da Eingang, selbst der Landgraf Philippvon Hessen, der eifrigste und mächtigste Vertheidiger der Reformationder Kirche und der Sitten, war ein Candidat dieser Institution H Wiewohlverheirathct, lebte er dabei noch stets im Ehebrüche. Der Satz:DerGlaube allein macht selig," wollte auf die Länge nicht aushelfen,»nd er verspürte Gewissensbisse. Er wandte sich an den geschmeidigen Bu-cer, gab diesem einen Brief an Luther und Melanchthon, worin er, der be-reits seit 16 Jahren mit Christine, der Tochter des Herzog Georg von Sachsenvermählt und Vater von 8 lebenden Kindern war, die Zumuthung aussprach:ihm zu gestatten, noch die Margarethe von derSahl, ein Hoffräu-lein seiner Schwester Elisabeth, als zweite Frau hcirathcn zu dürfen. Dennbei seiner starken Leibesbcschaffenhcit und seinem oftmaligen Aufenthalte aufReichs- und Landtagen, wo weidlich gelebt werde, könne er daselbst nichtallein bleiben, aber auch seine Gemahlin mit einem Hofstaate von Weibernnicht mit sich führen! Luther und Melanchthon geriethcn darüber in Verlegen-heit; als Philipp aber mit seinem Rücktritte drohete, so bequemten sie sich,und gestatteten dem Philipp zwei Frauen:um so, wie das hierüber vonBucer, Luther, Melanchthon und 5 hessischen Theologen ausgestellte Docu-mentbesagte, für das Heil seines Leibes nnd seiner Seele zusorgen, und Gottes Ehre dadurch zube fördern! Da cs aberungewöhnlich sei, zwei Weiber zugleich zu haben, und daraus Aergernißentstehen könnte, so solle der Landgraf die Ehe nicht öffentlich schließen, son-dern dieselbe in der Stille und in Gegenwart einiger Zeugen eingehcn (3.März 1540)." Der Prediger Dionysius Melander, der selbst dreiWeiber genommen, vollzog die Trauung. Luther beruhigte sich bald,dennsein großes Herz, schrieb Peucer, ließ sich nicht erschüttern;" nicht so Me-lanchthon, der vor Kummer schwer erkrankte. Als die Sache dennoch ruch-bar wurde-), erklärte Lutber:sie ließe sich nicht vcrtheidigcn; er wolle

1 > Landgraf Phil, von Hessen, ein Beitrag zur Schild, der polit. Seite derGlaubensspaltung des 16. Jahrh. (Histor. polit. Blätt. Bd. XIV., Bd. XV.u. XII. bcsond. Bd. XVIII. «. 224 ff. Philipp's Doppclchcl. Hasfcncamp,Hess. KG. im Zeitalt. der Reform. Marl). 852. Bd. I.

*0 Vgl. -§ec/eei,c?on( lid. III. Die Urkk. vollst. abgcdruckt bei Bossuct, Gcsch.der Vcränd. u. s. w. Ubers, von Mapcr Bd. I. S. 286310; bei Ulcnbcrg,Mch. der luth. Reformator. Bd. II. S. 468484. Schmitt, Versuch ein.Mos. histor. Darst. u. s. w. S. 429 ff. Vgl.das Grabmahl der MargarethaAlzog's Kirchengefchichtc. 7. Auflage. 50