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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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§. 315. Dcr Sacramcntcnstrctt.

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Bedeutung. Die Taufe sei ein Einweihungszeichen, daS Ab e ndm ah leine bloße Erinnerung an den Versöhnungstod Christi, daher die Einsetzungs-worte Christi nur bildlich zu fasse», wobei zugleich der späteren calvmi-schen Fassung vorgcbeugt wird: „man solle die nicht hören, die da sagen,wir essen zwar das leibliche und wadre Fleisch Christi, doch nur gcistig;Beides könne nicht zusammen bestehen." DieFirmung, lctzteOelung re.werden nicht einmal dieser äußern Auffassung werth gehalten ; und die Prie-sterweihe gilt ihm nur als eine Einführung ins P r cd i g t a m t, verleibekeinen mwcrtilgbaren Charakter wie keine Gnade. Machte ja auch dcr Grund-gedankc Zwingli's von dcr Unbcdingthcit des göttlichen Wirkens allediese äußeren Institutionen überflüssig. Habe doch, erklärte Zwingli aus-drücklich, Christus die zwei Bundcszeichen der Taufe und des Abendmahlesüberhaupt nur noch zugclassen, um u n screr Blö d ig ke i t n a chz n ge b en.Durch dieses dürre, aller Tiefe ermangelnde Glaubenssystem mir einemdüstcrn trostlosen Culte unterschied sich Zwingli nicht weniger von Lu-ther's^h als von der kathol. Lehre. Daraus erklärt sich zugleich, warumsich aus der Gemeinschaft seiner Bekenner die Religiosität so früh verlor,während sic im Lucherthum sich weit länger erhielt.

§. 3l5. D e r S a c r a in c n t c n st r e i t. vgl. z. 3ll.

liise. vcuivlmvnturiu. Dg. 598; 602. 2 6 k. Zur. 6ll. 4. Lö-scher, ausf. Hist. moiuiun zw. Luth. n. Ncf. Frkf. u. Lpz. 2. Aufl. 723.3 Bdc. — Bossuet, Gcsch. der Bcränd. Bd. I. S. 48 ff. Plank, Gesch.der Einst., Veränd. rc. Bd. ll. S. 204 ff. 47l ff. Bd lll. Tbl. 1. S.376 ff. Desselben Gescb. dcr Protest. Theol. Bd. I. S. 6 ff. Bd. II.Th. l. S. 89 ff. 2ll ff. Th. 2. S. 7 ff. Bd. lll. S. 150, 274 u. 732ff. Möbler, spinbolik Cap. IV. S. 256 ff. Hilgcrs, Spmöolik. Cap.VI. h. 27 n. 28 Misset Bd. I. u. II. S. 298-335.

Der ausgestellte Grundsatz unbedingter Lehrfreiheit und eigenmächtigerSchriftauslegung mußte nothweudig bald eine Verschiedenheit dcr Lehre unterden Neuerern hcrbeifübren, durch die Luther den inner» Frieden verlor undgenöthigt wurde, das Recht und die Nothwcndigkeit der Einheit dcö gemein-samen Glaubens wieder hervorzurufen. Luther und Mclanchthon waren beiihrem Eifer in dcr Lehre von den Sacr amcntc n gegen die katholischeKirche, welche dieselben als Unterpfänder, als Kanäle der Gnade betrachtete,in starke Opposition getreten. Auch mußte bei ihrer einseitigen Ansicht vonder Rechtfertigung durch den G l aub en a l I e i n die Mitthcilung heiligen-der Kräfte durch die Saeramentc ganz zurückkreteu. Sie dienten im Grundezu nichts Anderem, als durch ihren symbolischen Charakter den Glaubenan die Sünd envcrgebung zu bestärken. Daher behaupteten sic auch,wer die göttliche Verheißung im Glaub cn festhalte, bedürfe dcr Saera-mente nicht weiter. Doch hatte Luther die wirkliche Gegenwart Christi imAltarssacramcnte bcibebalten, auch noch längere Zeit in Ansehung der Formdieser Gegenwart die substantielle Verwandlung dcö Brodes und Weines inden Leib und das Blut Christi als zuläßig erklärt. Die Opposition gegendie kathol. Kirche und die von ihm gebrandmarkten Sacramcntircr er-zeugte in ihm aber gar bald andere Meinungen. Seine ursprüngliche Vor-stellung von den Saeramentc» veranlaßte Carl stadt, die wirkliche Gegeu-

lg Daher gab Luther den schweizer. Abgeordneten den Bescheid: „eine vonbeiden Parteien muffe watans Diener sein; hier könne also kein Rath und keinMel stattfindcn." Walch Bd. XVII. S. 1907.